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Freistaat lockt Vermieter mit Asyl-Prämie

Weil Wohnungen für Flüchtlinge fehlen, zahlt Sachsen jetzt Zuschüsse an die Vermieter. Müssen ärmere Mieter Angst haben?

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© Anne Hübschmann

Von Jörg Richter

Landkreis. Es klingt lukrativ und ist ein willkommenes Zubrot für Wohnungsvermieter: Der Freistaat Sachsen zahlt ihnen Prämien, wenn sie ihre Wohnungen fünf Jahre lang für Asylsuchende bereitstellen. Je nach Quadratmeterfläche ködert der Freistaat die Wohnungsbesitzer mit einer Einmalzahlung von 3 000 bis 5 000 Euro. „Das ist wie eine Art Provision“, sagt Kerstin Thöns, die Pressesprecherin des Meißner Landrats Arndt Steinbach. Das Geld gibt es zu der Warmmiete obendrauf.

Vor allem private Vermieter sollen damit gelockt werden, so Kerstin Thöns. Doch auch kommunale Wohnungsgesellschaften können diese Förderung erhalten, wie Patricia Vernhold, die Pressereferentin des sächsischen Innenministeriums, auf Anfrage der SZ bestätigt. „Der Wohnungsleerstand ist in Sachsen bekanntlich sehr hoch. Vermietern mit leerstehenden Wohnungen soll die Entscheidung erleichtert werden, an Flüchtlinge zu vermieten“, sagt sie. Es können auch Wohnungen vermietet werden, die länger leer stehen, aber ohne Sanierungsaufwand nutzbar sind.

Die Zeit drängt. „Wir sind angesichts der stetig steigenden Zahlen dringend darauf angewiesen“, sagt Landrat Arndt Steinbach. Wie jetzt bekannt wurde, reichen im Landkreis Meißen die gegenwärtig bekannten Flüchtlingsunterkünfte nur noch bis Ende nächster Woche. Die neuen Prämien für Asylwohnungen kommen also nicht von ungefähr.

Fördermittel begrenzt

Keine Mitbestimmung

Die Förderung richtet sich nach der Größe der Wohnung. Bis 60 m² zahlt der Freistaat Sachsen 3000 Euro, bis 85 m² 4000 Euro und bei mehr als 85m² 5000 Euro.

Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung fünf Jahre lang an Kommunen als Asylunterkunft zu vermieten. Er kann nicht mitbestimmen, wer einzieht.

Die Anträgewerden in den Städte- und Gemeindeverwaltungen bis 14. Januar entgegen genommen.

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Die entsprechende Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen ist seit dem 23. Oktober in Kraft. Noch vor einer Woche schienen diese Prämien bei privaten Vermietern kaum gefragt. Da gab es nur einen einzigen Antrag aus Riesa. „Doch mittlerweile liegen eine ganze Reihe von Anträgen im Landratsamt vor“, sagt Kerstin Thöns. Und sie glaubt, dass es bis zum Antragsende Mitte Januar noch mehr werden. Die Pressesprecherin geht davon aus, dass in den Städten und Gemeinden die Anträge gesammelt und ab dem 15. Dezember, so wie ursprünglich vorgesehen, ins Landratsamt geschickt werden.

Einen Tag zuvor erhält der Landkreis vom Freistaat seinen Anteil aus dem Gesamtpaket, aus dem die Prämien gezahlt werden. Das Landratsamt Meißen geht von rund 250 000 Euro aus. „Damit sind den hiesigen Anträgen Grenzen gesetzt“, so Kerstin Thöns. Nicht mal 90 Wohnungen im gesamten Landkreis können mit dieser Prämie gefördert werden. Und noch etwas ist entscheidend: Es werden keine Luxuswohnungen gesucht, sondern Sozialwohnungen, wie sie auch für Hartz-IV-Empfänger vorgesehen sind. „Das Problem ist, dass der vermietbare soziale Wohnraum im Landkreis Meißen ausgesprochen knapp ist“, sagt die Landkreissprecherin. Dennoch sei sie sich sicher, dass es da keine Konkurrenz zwischen Hartz-IV-Empfängern und Asylbewerbern geben wird. Doch dafür verbürgen will sie sich nicht.

Keine nachträgliche Prämie

Die Gefahr, dass jetzt ärmere Mieter aus ihren Sozialwohnungen ausziehen müssen, damit Vermieter die Prämie für Asylwohnungen einstreichen können, sieht auch Eyk Schade nicht. Der Vorsitzende des Mietervereins Meißen und Umgebung, der auch in Großenhain eine Beratungsstelle besitzt, bleibt entspannt. „Da wird vieles zu heiß gekocht“, sagt er. Damit Vermieter eine Wohnung kündigen können, müsse ein driftiger Grund vorliegen wie andauernde Mietrückstände oder Eigenbedarf. „Aber wegen Flüchtlingen den Mietvertrag zu kündigen, das geht nicht“, so Schade.

Bisher sei ihm auch noch kein entsprechender Fall bekannt geworden. „Sonst hätten wir schon längst Alarm geschlagen“, sagt der Mietervereinschef. Auch das sächsische Innenministerium sieht die Gefahr nicht, dass Mieter aus ihren Wohnungen gedrängt werden, damit Vermieter die Prämie für Asylwohnungen kassieren. „Ein solches Verhalten wäre unter Umständen als Fördermittelbetrug einzustufen und damit strafbar“, sagt Pressesprecherin Patricia Vernhold.

Zudem können Vermieter, die bereits Asylsuchende aufgenommen haben, nachträglich keine Prämie erhalten. Auch das schließt die Richtlinie aus. Nur Neuvermietungen werden gefördert.