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Freiheitsstrafen für Fahrradbande

Eine Familie - alle vier Mitglieder bereits vorbestraft - stiehlt in Ostsachsen immer wieder Fahrräder und verkauft sie weiter. Jetzt wurde am Görlitzer Landgericht ein Urteil gesprochen.

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© dpa (Symbolfoto)

Thomas Schade

Görlitz. Am Ende ging alles ganz schnell. In einem außergewöhnlich zügigen Strafprozess hat das Görlitzer Landgericht am Montagabend drei der vier Mitglieder der sogenannten Görlitzer Fahrradbande zu Haftstrafen verurteilt. Die Bande bestand aus vier Angehörigen der Familie Sch., die seit Jahren in dem Ort Trebus lebt. Um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können hatten die Familie zuletzt Fahrräder gestohlen und in Polen veräußert.

Ursprünglich war die Hauptverhandlung bis zum 7. Juni terminiert gewesen. Das rasche Urteil nach nur zwei Verhandlungstag sei durch eine Verfahrensabsprache zustande gekommen, so der Sprecher des Landgerichtes, Jörg Küsgen, gestern. Nach dem Deal hatten alle vier Angeklagten sämtliche Vorwürfe der Anklage gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen schweren bandenmäßigen Diebstahl in 16 Fällen zur Last gelegt. Wegen kleinerer Delikte sind alle vier Angeklagten mehrfach vorbestraft. Sie waren zuletzt ohne Arbeit.

Mit wechselnden Fahrzeugen war die Familie in zahlreichen Städten in Ostsachen unterwegs und gingen arbeitsteilig vor. Die Söhne Pascal Sch. (19) und Tobias Sch. (22) überwandten mit Bolzenschneidern die Sicherungen und klauten die Räder. Ihre Eltern warteten im Auto und brachten die Beute in eine Garage in Zgorzelec, die sie „Bunker“ nannten. Von dort wurden die Beute weiterverkauft. Bei einem dieser Hehlergeschäfte waren die Eltern und ihr Abnehmer in Polen im Sommer 2016 auf frischer Tat gestellt worden. Zeitgleich wurde auch ihr Haus in Trebus durchsucht und die Söhne festgenommen. Die Eltern saßen seither in U-Haft.

Das Landgericht verurteilte den Vater Erich Sch., 42, zu drei Jahren Haft, und die ein Jahr ältere Mutter Anna Sch. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Gegen Sohn Tobias wurde eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verhängt. Das Verfahren gegen Pascal Sch. wurde abgetrennt. Er solle psychiatrisch begutachtet werden, ehe über seine Schuld entschieden werde, so der Gerichtssprecher.

Die Strafen entsprechen nicht in jedem Fall den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dennoch wurde der Haftbefehl gegen die Eltern außer Vollzug gesetzt. (dpa)