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Freiheitsentzug für „Freie Kameraden“

Im Prozess gegen die kriminelle Vereinigung aus Dresden findet der Richter klare Worte.

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© Paul Sander

Alexander Schneider

Dresden. Richter Joachim Kubista, der Vorsitzende der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden, hat keine Scheu vor großen Worten. „Es ist traurig, genau 25 Jahre nach den Ereignissen in Rostock-Lichtenhagen“, beginnt er seine Urteilsbegründung. Er meint die Angriffe auf Ausländer, die Würfe von Brandsätzen auf das Sonnenblumenhaus, die bis heute wohl schlimmsten fremdenfeindlichen Ausschreitungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Wenig später wird Kubista auch noch Artikel 1 des Grundgesetzes – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – zitieren und den beiden Angeklagten erklären, warum den Gründervätern der deutschen Verfassung nach den Umtrieben des Nazi-Regimes dieser Artikel so wichtig war.

Nach zehn Sitzungstagen endet am Donnerstagnachmittag der Prozess gegen die beiden Dresdner Neonazis Robert S. (19) und Florian N. (27). Als Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) haben sie sich an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen Andersdenkender in Dresden und Heidenau tatkräftig beteiligt. Es sind, sagt Kubista, identische Vorwürfe wie bei den Taten in Rostock zwischen dem 22. und 24. August 1992. Hunderte Rechtsextreme hätten damals gehandelt, 3 000 zugeschaut, „die Polizei hat sich sogar zurückgezogen“, sagt der Richter. „Glücklicherweise“ könne man bei den Taten der FKD nicht mehr von einem Versagen der Polizei sprechen. Zeitnah sei die Struktur der rechtsextremen Kameradschaft ermittelt worden.

„Es ist aber nicht zu übersehen, dass auch damals populistisch im Rahmen der Asyldebatte gegen Ausländer, Flüchtlinge und soziale Minderheiten gehetzt wurde“, sagt Kubista. Diese Hetze habe den Boden für die Ausschreitungen bereitet. Das gelte noch heute. Insbesondere Robert S., der jüngere Angeklagte sei „leicht zu verführen“ und einer, der „schnell vom Wort zur Tat schreitet“. Einzelhandelskaufmann Florian N. habe sich zwar nicht so intensiv wie S. an Gewalttaten beteiligt, er sei jedoch viel tiefer im rassistischen und rechtsextremen Denken verwurzelt.

Kubista ist nach der Beweisaufnahme und den Geständnissen der Angeklagten überzeugt, dass sich die FKD Ende Juli 2015 in einer Dresdner Gaststätte gegründet hat. Dort trafen sich die Männer mit Dutzenden Gleichgesinnten nach Pegida. Doch die Montags-Demos waren ihnen nicht mehr genug. Sie beabsichtigten, Ausländer gezielt einzuschüchtern und auch mit Gewalt gegen sie und Andersdenkende vorzugehen. Sie traten nun als „Freie Kameradschaft Dresden“ nach außen auf, mit eigenem Logo – ein mit Schwert und Beil ergänztes Stadtwappen Dresdens – und einheitlicher Kleidung, etwa bei Pegida, AfD- und anderen Kundgebungen.

Die Gruppe Freital war oft dabei

Straftaten wurden konspirativ geplant, wie schon die Teilnahme an den Krawallen vor der Erstaufnahmeeinrichtung in Heidenau im August 2015. Noch am selben Wochenende beteiligten sich die Angeklagten und weitere FKDler an Angriffen auf zwei Dresdner Asylunterkünfte, die sie mit Steinen und Böllern bewarfen. Bei beiden Taten waren Leute der sogenannten Gruppe Freital beteiligt, deren Rädelsführer sich bereits seit März vor dem Oberlandesgericht wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung verantworten müssen.

Im Oktober 2015 griffen die Angeklagten mit Dutzenden Komplizen der FKD und der Gruppe Freital ein alternatives Wohnprojekt in Übigau gemeinsam an. Bei einer AfD-Demo Ende Oktober in Pirna schlugen die Angeklagten mehrere Ausländer zusammen. Während N. im Januar 2016 an Krawallen in Leipzig-Connewitz mitwirkte, habe S. zusammen mit mehreren Dutzend Mittätern beim Stadtfest im August 2016 gezielt Ausländer gejagt und zusammengeschlagen. Allein dabei waren zahlreiche Iraker und Afghanen zum Teil schwer verletzt worden. Die FKD hatte sich da wohl schon aufgelöst, nach internen Streitigkeiten im Februar 2016.

Das Gericht verurteilt beide Angeklagte zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft – unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen. S. war zur Tatzeit Heranwachsender und erhält eine Jugendeinheitsstrafe, in der eine frühere Verurteilung enthalten ist.

S. und N. waren schon im Ermittlungsverfahren geständig. Das Strafmaß war Ergebnis einer Verfahrensabsprache. Richter Kubista rechnete ihnen hoch an, Aufklärungshilfe geleistet zu haben – auch wenn ihre Geständnisse nur „sehr zäh“ gekommen seien. Während Bewährungsbrecher S. vorerst in Haft bleibt, setzt Kubista am Ende der Urteilsbegründung den Haftbefehl gegen N. außer Vollzug – da war N. das erste Mal eine Erleichterung anzusehen. Bis zum Haftantritt ist er ein freier Mann.

Die Angeklagten saßen seit November 2015 in Untersuchungshaft. Sie wurden mit weiteren Beschuldigten verhaftet. Schon Mitte September beginnt vor der Staatsschutzkammer ein weiterer Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der FKD – eine Frau (27) und fünf Männer im Alter von 22 bis 29 Jahren. Zunächst hat die Kubista-Kammer knapp 30 Sitzungstage bis Ende Januar 2018 geplant.

Die Beweisaufnahme soll deutlich umfangreicher werden – wie wohl auch das ihnen drohende Strafmaß. Sollten die Urteile gegen S. und N. rechtskräftig werden, müssen sie auch in dem Prozess wohl als Zeugen aussagen.