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Fischsterben in der Röder

Der Fluss wurde am Barockgarten Zabeltitz trocken gelegt. Nun klagen Umweltschützer gegen das Land.

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© Anne Hübschmann

Von Udo Lemke

Nur noch einige Pfützen erinnern am Palais im Barockgarten Zabeltitz daran, dass das eigentlich die Große Röder ist. Schaut man genauer hin, sieht man einzelne auf dem Rücken liegende Fische, manche leben noch und schnappen nach Luft. Am Wehr vor der alten Mühle bietet sich ein anderes Bild: Etwa 100 Fische, die kleinsten etwa fünf, die größten fünfundzwanzig Zentimeter lang, liegen hier. Sie alle sind tot, nur in den Pfützen am Flussgrund bewegt sich noch etwas.

Die Röder sei am Gabelwehr abgesperrt worden, weil Sturmschäden beseitigt werde müssten, erzählt ein Arbeiter, der den Rasen zwischen Palais und Spiegelteich mäht. „Am Radweg hat der Sturm Bäume geknickt und die haben ein altes Rohr zerstört, das durch die Röder führt“, sagt er. Weiter aufwärts dreht sich ein blauer Bagger, eine Baustraße aus Schotter ist aufgeschüttet. Seine Firma sei hier im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung beschäftigt, sagt Bernd Schmidt, Polier bei der WeBer Bau GmbH aus Großenhain. „Das Wasser musste völlig abgesperrt werden, sonst hätten wir nicht arbeiten können.“

Genau das stellt Marco Schneider aus Zabeltitz vom Landesverband Sachsen des BUND infrage. Für die Naturschutzorganisation hat er gestern Strafanzeige gegen die Landestalsperrenverwaltung „wegen erheblicher Verstöße gegen Naturschutzrecht“ gestellt. Nach einer Besichtigung der Großen Röder zwischen der alten Mühle und der Brücke in Richtung Gabelwehr wurden etwa 150 verendete Fische gefunden. „Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Arten: Rotfeder, Rotauge, Döbel.“ Außerdem wurden Kleine und Große Flussmuscheln gefunden. Danach war die Röder bereits am Montag „durch vollständiges Abstauen des Kleinen Gabelwehres trocken gelegt“. Das sei für die Baumaßnahmen nicht nötig gewesen.

Die Strafanzeige stützt sich unter anderem auf das Sächsische Wassergesetz. Dort heißt es: „Aufgestautes Wasser darf nur so abgelassen werden, dass die ökologischen Funktionen des Gewässers nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.“