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Falsch abgebucht

Wegen eines Zahlendrehers verschwand unberechtigt Geld von einem Sparkassen-Konto. Geht das wirklich so einfach?

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© Uwe Soeder

Von Madeleine Siegl-Mickisch

Bautzen / Königswartha. Die Sache ist ihm eine Lehre: Volker Paulick prüft seine Kontoauszüge jetzt genauer. Nie hätte er gedacht, dass jemand so einfach Geld von seinem Konto abbuchen kann. „Als das SEPA-Verfahren eingeführt wurde, hieß es doch, dass es sicher ist.“ Aber im vorigen Jahr passierte es – gleich mehrfach. Aufgefallen ist es Volker Paulick aus Commerau bei Königswartha aber erst vor gut drei Wochen. Anfang des Jahres nahm er sich die Zeit, die Auszüge seines Kontos bei der Kreissparkasse Bautzen etwas gründlicher zu studieren. Bei vier Abbuchungen – einmal 100 und dreimal jeweils 50 Euro – wurde er stutzig. Der Träger einer freien Schule im Landkreis Bautzen hatte Schulgeld eingezogen. „Aber ich hab’ doch gar keine schulpflichtigen Kinder mehr“, sagt Volker Paulick.

Er ging in die Königswarthaer Sparkassen-Filiale, ließ die in den letzten acht Wochen eingezogenen Beträge sofort zurückbuchen, reklamierte auch die weiter zurückliegenden Abbuchungen und ließ den Schulverein, der da unberechtigterweise Geld von ihm bekommen hatte, für weitere Lastschriften sperren. Dann rief er bei der Schule an. „Dem Zuständigen war die Sache peinlich“, erzählt Paulick. Denn wie sich herausstellte, hatte ein schnöder Zahlendreher bei der IBAN dazu geführt, dass Paulicks Konto belastet wurde und nicht das der Familie, die das Schulgeld hätte eigentlich zahlen müssen. „Sie hatte es wohl noch gar nicht bemerkt, dass bei ihr ein paar Monate kein Schulgeld abgebucht worden war“, hat Paulick erfahren.

Bank kann das nicht prüfen

Trotz der Panne ist ihm kein materieller Schaden entstanden, denn die betreffenden Geldbeträge seien sofort zurück überwiesen worden. Aber warum waren sie überhaupt abgebucht worden? Er hatte ja dem Schulverein keine Erlaubnis – das sogenannte SEPA-Lastschrift-Mandat – erteilt, von seinem Konto Geld einzuziehen. „Wird das denn von der Bank gar nicht geprüft?“, fragt er sich. Und der Gedanke, dass da jemand nicht wie in seinem Fall aus Versehen, sondern absichtlich Ziffern verdreht, um missbräuchlich Geld einzuziehen, ist ihm mehr als unbehaglich.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist eine direkte Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigen und -empfänger, die der Bank nicht vorliege und daher auch nicht von ihr geprüft werden könne, erläutert Elke Bauch, Pressesprecherin der Bautzener Kreissparkasse. Das wäre auch ein riesiger Aufwand, sagt sie und verweist zum Beispiel auf Strom- und Telefonanbieter, die von Millionen Kunden Geld einziehen, die bei vielen verschiedenen Banken ihre Konten haben. Erst wenn Reklamationen veranlasst werden, prüfe die Bank in der Regel, ob ein Mandat vorliegt.

Jeder Kunde müsse also die Umsätze auf seinem Konto selbst regelmäßig kontrollieren. Stellt er Unstimmigkeiten fest, könne er dies problemlos beanstanden. „Wenn ein Kunde nicht genehmigte Lastschriften reklamiert, so werden diese am folgenden Geschäftstag zurückverrechnet“, sagt Elke Bauch.

Reklamation ist umgehend zu erstatten

Das funktioniere für nicht genehmigte Belastungen, welche bis zu 13 Monaten zurückliegen. Dass ein Zahlendreher zu einer fehlerhaften Belastung führt, komme aber „sehr, sehr selten“ vor. Denn eigentlich soll die zweistellige Prüfziffer, die in der IBAN nach dem Länderkennzeichen steht, vor Eingabefehlern schützen. „Hat sich ein Kunde bei der Eingabe vertippt, passt die Prüfziffer in der Regel nicht mehr zur restlichen Kontonummer.“ Da es aber durchaus Kontonummern mit gleichlautender Prüfziffer beim selben Geldinstitut gibt, ist der Fall, dass es trotzdem passt, nicht ausgeschlossen.

„Es kann passieren, ist aber kein Massenphänomen“, schätzt Dirk Mittrach von der Verbraucherzentrale in Bautzen ein. Auch er weist darauf hin, dass Banken nicht verpflichtet sind, abzugleichen, ob der Zahlungsempfänger für das zu belastende Konto ein Mandat vorliegen hat. Damit jedoch Verbraucher durch nicht genehmigte Abbuchungen keine Nachteile haben, sei gesetzlich geregelt, dass Banken diese nach Reklamation „unverzüglich zu erstatten“ haben. Dadurch dürfen den Kunden auch keine Kosten entstehen. Nur eins könne ihnen niemand abnehmen: Die Kontoauszüge selbst regelmäßig zu prüfen!