Merken

Ex-LKA-Chef akzeptiert Knöllchen

Der frühere Chef des Landeskriminalamtes ist in Dresden geblitzt worden, wollte aber weder Geldbuße noch Punkte in Kauf nehmen. Nun hat er sich umentschieden.

Teilen
Folgen
NEU!
© Symbolfoto: dpa

Alexander Schneider

Dresden. Nun gibt es doch keinen Prozess um die Überprüfung eines Lasermessgerätes der Landeshauptstadt Dresden. Jörg Michaelis, ehemaliger Chef des Landeskriminalamtes und derzeit Präsident des Polizeiverwaltungsamtes, hat sein Bußgeld akzeptiert. In dieser Woche nahm der 57-Jährige seinen Einspruch gegen sein Knöllchen zurück, wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilte.

Michaelis war am 7. Juni 2017 nachmittags in der Dresdner Hansastraße geblitzt worden. Auf dem Tacho seines Ford Mondeo hatte er nach Abzug aller Toleranzen 71 Sachen, erlaubt ist auf der vierspurigen Ausfallstraße jedoch nur Tempo 50. Für diesen Ausrutscher drohte dem Polizeichef ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei und eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro. Beides hatte Michaelis jedoch nicht akzeptiert.

In seinem Bußgeld-Prozess Anfang März am Amtsgericht Dresden hatte Michaelis geschwiegen. Sein Anwalt Andreas Schieder löste allgemein Verwunderung bei Bußgeldrichter Herbert Dietz aus, als er von dem Messbeamten der Stadt Dresden wissen wollte, ob sein Laser-Messgerät vom Typ Traffistar überhaupt „zertifiziert“ sei?

Der Zeuge hatte sich auf alle möglichen Einwände von Verteidigerseite vorbereitet - die Messung war sauber, das Fahrzeug stand richtig, auch an den Eichungen der Technik gab es nichts zu beanstanden - doch von einer zusätzlichen „Zertifizierung“ der Technik hatten weder er noch der Richter offenbar jemals gehört. Richter Dietz blieb nichts anderes übrig, als ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben, wie es Schieder gefordert hatte. Wenn das Gutachten vorliege, so Dietz damals, werde der Prozess fortgesetzt. Es kommt immer wieder vor, dass Angeschuldigte in solchen Prozessen Sachverständigen-Gutachten fordern, jedenfalls wenn die Betroffenen rechtsschutzversichert sind. Diese Expertisen sind oft der letzte Anker, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Für Michaelis, der in seiner Karriere selbst auch schon Richter am Amtsgericht Dresden war, ging es dem Vernehmen nacht nicht um ein Fahrverbot. Er steht demnach nicht im Dauerkonflikt mit dem Verkehrsrecht. Sein Einspruch war wohl mehr prinzipieller Natur. Entsprechend überrascht war der Polizeipräsident dann jedoch, als er sich zum Prozessauftakt zahlreichen Journalisten gegenüber sah. Nun, eineinhalb Monate später hat der promovierte Jurist die Reissleine gezogen und seinen Einspruch zurückgenommen. Die Kosten bleiben niedrig, denn das Sachverständigengutachten soll nach SZ-Informationen noch gar nicht in Auftrag gegeben worden sein.