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Ermittlungen gegen Festerling eingestellt

Die Staatsanwaltschaft wertet Äußerungen der ehemaligen Pegida-OB-Kandidatin nicht als Straftatbestand.

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© dpa

Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ihre Ermittlungen gegen Tatjana Festerling wegen Volksverhetzung und Aufhetzung zu Straftaten eingestellt. Die Verfügung dazu sei in der vergangenen Woche ergangen, sagte ein Behördensprecher am Sonntag. Er bestätigte damit einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks.

Festerling, die lange Zeit in vorderster Reihe bei islam- und fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung stand und am Pfingstmontag erneut zur Festung Europa aufrief, hatte bei einer Kundgebung des Leipziger Pegida-Ablegers Legida im Januar unter anderem gesagt: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“

Die Evangelische Landeskirche Sachsen und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bezeichneten die Äußerungen damals als Aufruf zur Gewalt. Laut MDR-Bericht wertete die Staatsanwaltschaft die Aussagen jedoch noch nicht als Straftatbestand. Die von Festerling genannten Eliten seien „kein taugliches Angriffsobjekt“ im Sinne des Strafgesetzes, hieß es in dem Bericht unter Berufung auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Auch Äußerungen zu Flüchtlingen bei der Kundgebung sind nach Ansicht der Behörde durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. (dpa)