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Ende mit Schrecken für Pannenlift

Weil er ein Unikat ist, macht der Burgbergaufzug der Stadt Meißen solche Probleme. Daran ist aber nicht die Herstellerfirma schuld. Wer trägt nun aber Verantwortung und Kosten?

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© SZ-Archiv/Claudia Hübschmann

Von Dominique Bielmeier

Meißen. Und deshalb, so schließt die Rechtsanwältin und Architektin Birgit Dillon ihren Vortrag über das Gutachten zum Burgbergaufzug, wären rechtliche Schritte gegen die Firma Hütter nicht erfolgsversprechend.

Von den 24 Mitgliedern des Meißner Stadtrates, die sich am Mittwochabend zur öffentlichen Sitzung im großen Ratssaal eingefunden haben, könnte man an dieser Stelle Entrüstung erwarten. Heißt das Urteil der Juristin doch, dass die Stadt nach Ablauf der bis Jahresende verlängerten Gewährleistungsfrist für den Schrägaufzug wohl auf den danach anfallenden Kosten für diesen sitzenbleiben wird. Doch die Entrüstung bleibt aus. Stadtrat Martin Bahrmann (FDP) urteilt stattdessen: Die unendliche Geschichte um den Burgbergaufzug könnte nun endlich zu einem guten Ende geführt werden. Auch bei anderen Stadträten ist der Ton versöhnlich. Nur Heiko Schulze, Fraktionsvorsitzender der Grünen/SPD/Freien Bürger, wirft ein: „Ob es ein gutes Ende findet oder nur ein Ende, werden wir sehen.“ Einig sind sich alle dagegen in einem Punkt: Jetzt muss dringend mit dem Denkmalschutz geredet werden.

Denn dessen strenge Vorgaben, so das Fazit der von der Stadt beauftragten Anwältin aus Dresden, sind der Grund, weshalb der Aufzug der Firma Hütter so seine Tücken hat. Beispiel Türen an der Bergstation: Hier wurde eine Flügeltür beauftragt, weil eine Schiebetür zu sehr in die historische Bausubstanz eingegriffen hätte. Das Gutachten sagt aber klar: Eine Schiebetür wäre die bessere Wahl gewesen. Die Infrarot-Sensorik der drehenden Variante macht Probleme und blockiert – bei Sonne, Schnee oder herumfliegendem Laub – und nicht nur, wie vorgesehen, wenn sich ein Mensch direkt vor den Türen befindet. Als diese Leisten im Herbst vergangenen Jahres probeweise abgeschaltet wurden, seien keine Störungen mehr aufgetreten, so Dillon. Auch im Moment sind die Lichtschranken nicht aktiv. Möglich sei auch das kostengünstige Anbringen eines Schildes mit einer Aufschrift wie „Kein Aufenthalt im direkten Türbereich“. Auch mit Abdeckblechen über den Leisten, wie von Hütter vorgeschlagen, sei das Problem lösbar.

Eben kein „Produkt von der Stange“

Was die Klimaanlage angehe, müsse sich die Stadt nach ihrem eigenen Anspruch fragen – soll die Anlage nur im Normalfall problemlos funktionieren oder auch dann, wenn, wie bereits geschehen, mehrere ungünstige Faktoren zusammentreffen? Durch eine neue Havariekette und das Einschalten der Firma Siemens, die Notrufe weiterleitet, wurde bereits mehr Sicherheit geschaffen, so die Anwältin. Der Einbau einer zusätzlichen, unabhängigen Stromversorgung, die im Fall des Festsitzens von Passagieren für „gewisse Annehmlichkeiten“ sorge, könne dagegen teuer werden. Der Einbau von Fenstern sei ein großer Eingriff und ebenfalls sehr teuer. Auch ein Windfang an der Bergstation, der nicht genehmigungsfähig war und deshalb nicht geplant wurde, könnte jetzt wieder ins Gespräch kommen. Die Umbauarbeiten am Lift sind also noch längst nicht abgeschlossen.

Was die Stadträte dennoch milde stimmt: Die Firma Hütter ist der Beseitigung der Mängel bisher immer nachgekommen, im Juni soll schon wieder beim Rollengerüst nachgerüstet werden. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren“, sagt Anwältin Dillon, „dass alle Beteiligten sehr kooperativ waren und bereit, Probleme zu lösen“. Nach Ende der Gewährleistungsfrist sei noch einmal eine Begehung der Anlage mit Hütter vorgesehen. „Wir haben ein Unikat bekommen“, sagt Stadtrat Wolfgang Tücks (ULM). Das sei eben störanfälliger als ein „Produkt von der Stange“. Im kommenden Bauausschuss sollen die Details zum Aufzug intensiv diskutiert werden, verspricht Oberbürgermeister Olaf Raschke (parteilos). Und Anwältin Birgit Dillon verabschiedet sich mit den Worten: „Es war eine Freude, für Sie zu arbeiten.“