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Ein blendender Betrüger

Der Angeklagte wollte ein Rittergut und einen Gasthof kaufen, dort Kinderheime einrichten. Das hat nicht geklappt. Zum Glück.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Klipphausen. Klipphausens Bürgermeister Gerold Mann und sein Gemeinderat haben alles richtig gemacht. Jedenfalls was den geplanten Verkauf des Rittergutes Tanneberg an einen Andreas Brünner anbetraf. Der wollte dort ein Kinderheim einrichten. Doch der Rat lehnte den Verkauf an die Brünner Verwaltungs GmbH aus Pirna ab, so sehr man sich auch gewünscht hatte, dass das Grundstück wieder genutzt wird. „Wir hatten von Anfang an Bedenken, auch wenn Brünner zunächst eloquent im Gemeinderat auftrat. Er hatte kein ordentliches Konzept. Und wir hatten schon schlechte Erfahrungen mit Schloss Gauernitz gemacht, gesehen, wie manche Leute blenden können“, sagt der Bürgermeister. Hinzu kam, dass die GmbH für das Grundstück nur 40 000 Euro zahlen wollte. Der Verkehrswert lag aber bei mehr als dem Doppelten.

Schon damals 14 Vorstrafen

Was der Bürgermeister nicht wusste: Brünner ist nicht nur ein grandioser Blender, er ist auch ein berufsmäßiger Betrüger. Seit 1993 wurde er insgesamt 14 Mal verurteilt, fast immer wegen Betrugs. Am Mittwoch saß der 50-jährige gelernte Instandhaltungsmechaniker und Malermeister vor der Wirtschaftsstrafkammer des Amtsgerichtes Dresden. Diese ist auch für Wirtschaftsstrafsachen im Landkreis Meißen zuständig. Fast eine Stunde brauchte der Staatsanwalt, um die 18 Seiten umfassende Anklageschrift mit 26 Anklagepunkten zu verlesen. Vorgeworfen wurden dem gebürtigen Leipziger unter anderem Insolvenzverschleppung in vier Fällen, vorsätzlicher Bankrott in zehn Fällen, Verstoß gegen die Buchführungspflicht, Betrug im besonders schweren Fall in 57 Fällen und versuchter Betrug in fünf Fällen.

Bei all seinen Firmen, die er in Pirna und Meißen als Geschäftsführer leitete, verschleppte er die Insolvenz teilweise fünfeinhalb Jahre lang. Dabei wäre er verpflichtet gewesen, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Für seine drei Firmen bestellte er im Laufe der Jahre Waren und Dienstleistungen für mehr als 200 000 Euro. Bezahlt hat er davon keinen Cent. Er betrog einen Makler um 10 000 Euro Maklercourtage, Architekten und Planungsbüros. Er bestellte massenweise Spielzeug, 85 Beamer, Einrichtungsgegenstände, dachte gar nicht daran, irgendetwas davon zu bezahlen. Ein Teil der Ware wurde bei einer Razzia im Gasthof Großdobritz entdeckt, den er kaufen wollte. Einen anderen Teil, beispielsweise die 85 Beamer, hatte Brünner zu diesem Zeitpunkt offenbar schon verkauft. Diese wurden jedenfalls nicht gefunden.

Der Herr Geschäftsführer leistete sich eine persönliche Assistentin. Nur bezahlt hat er sie lediglich für einen Monat, später nicht mehr. Auch für Gartenpflegearbeiten blieb er den Lohn schuldig, insgesamt knapp 1200 Euro. Einen Notar betrog er ebenso wie die Deutsche Post, der er Briefmarken für 265 Euro nicht bezahlte. Die Studien- und Prüfungsgebühren für seinen Master-Lehrgang von insgesamt 11 200 Euro hat er ebenfalls nicht bezahlt. Die Sächsische Aufbaubank habe ihm zunächst Fördermittel bewilligt, diese Bewilligung aber zurückgezogen, nachdem sein Vorstrafenregister bekannt geworden wäre, behauptet er.

Ob die Geschädigten ihr Geld oder nur einen Teil davon wieder sehen, ist mehr als fraglich. Immerhin, mit einer Firma, die er um 130 000 Euro betrog, hat er einen Vergleich abgeschlossen. Zahlt er bis Juni nächsten Jahres 20 000 Euro, will die Firma auf die restlichen 110 000 Euro verzichten. Abgeschrieben hat sein Geld der Makler Jörg Heller aus Großenhain. „Brünner sollte im Vorfeld der Verhandlung mit allen Gläubigern versuchen, Vergleich zu schließen. Bei mir ist er nicht gewesen“, sagt er.

Referatsleiterin beleidigt

Vor Gericht gibt Brünner alle Taten zu. Das ist keine besondere Leistung, die Beweislage ist erdrückend. Zur Verhandlung werden typische Verhaltensweisen eines Betrügers deutlich. Er lebt in einer Scheinwelt, macht sich etwas vor. So behauptet er zum Beispiel, nach wie vor mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, trotz seines langen Vorstrafenregisters. Eine Nachfrage ergibt, dass es jedenfalls mit dem Jugendamt Meißen keine Zusammenarbeit gibt. „Herr Brünner hat bereits vor etlichen Jahren den Kontakt zum Jugendamt gesucht mit dem Konzept, ein Heim für Kinder und Jugendliche einzurichten. Der Bedarf war vorhanden, doch es gab nie eine Zusammenarbeit mit Herrn Brünner. Bis zum heutigen Tag hat Herr Brünner keinerlei Leistungen für das Jugendamt erbracht und demzufolge gab oder gibt es auch keine Verträge“, so Pressesprecherin Kerstin Thöns. Allerdings habe er stetig betont, dass er mit dem Jugendamt wie den jeweiligen Gemeinden eng zusammenarbeite und in deren Auftrag handele, so die Pressesprecherin. Dies stimme aber nicht.

Brünner behauptet auch, derzeit auf Honorarbasis als Dozent für die Bildungsagentur in Dresden und Leipzig zu arbeiten. Tatsächlich kennt man Brünner bei der Bildungsagentur: „Er ist bei uns kein Unbekannter, hat sich beworben. Wir haben ihn aber nicht beschäftigt. Nachdem wir ihn abgelehnt hatten, hat er die Referatsleiterin auf unflätigste Art und Weise beschimpft“, so Pressesprecherin Anja Oehmigen.

Nach der Razzia in Großdobritz saß Brünner sechs Monate in Untersuchungshaft. Die Haft hat ihn schwer mitgenommen. „Ich habe dort viel menschliches Elend kennengelernt. So etwas muss man nicht erleben“, sagt er. Wird er aber. Denn das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Hassel verurteilt ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre und acht Monate gefordert. Zudem werden die ergaunerten Sachen im Wert von 209 553 Euro, die er sich durch seine Betrügereien verschaffte, eingezogen. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt.

Wird das Urteil rechtskräftig, droht Brünner noch mehr Ungemach. Eine Haftstrafe von zwei Jahren, die das Amtsgericht Pirna 2012 wegen Betrugs verhängte, wurde damals für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Fast alle jetzt angeklagten Taten beging der Angeklagte während laufender Bewährung, ist also mehrfacher Bewährungsbrecher. Nun droht ihm der Widerruf dieser Bewährung.

Klipphausens Bürgermeister Gerold Mann hat das Urteil mit Erleichterung aufgenommen. „Es gibt doch noch Gerechtigkeit in diesem Land“, sagt er.