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Drohnenführerschein wird Pflicht

Drohnenpiloten dürfen bald nicht mehr ohne Führerschein fliegen. Die bislang einzige „Führerschein-Stelle“ in Sachsen berichtet von einer stetig wachsenden Nachfrage.

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© dpa

Dresden. Wer eine Drohne aufsteigen lassen will, braucht dafür künftig einen speziellen Führerschein. In Sachsen ist bislang nur eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Ausbildungsstelle für den Drohnenführerschein ansässig. Zwei weitere haben nach Angaben des Amtes eine Zulassung beantragt. Die Nachfrage nach den Schulungen steige stetig an, erklärte Benjamin Lungwitz von der Airclip Service GmbH in Dresden.

In Deutschland gebe es rund eine halbe Million Drohnen. Airclip habe mehr als 1000 Teilnehmer bundesweit im Umgang mit den Fluggeräten geschult. Die speziellen Kurse für den Drohenführerschein gebe es jedoch erst seit gut einem Monat, daran hätten sich in Sachsen einige Dutzend Interessenten beteiligt.

In der Grundlagenschulung würden Themen wie Technik, Meteorologie und die Rechtslage gelehrt. Daran schließe sich eine theoretische Prüfung für den Kenntnisnachweis - also den Drohnenführerschein - an. Wer solch eine Schulung in Dresden absolvieren will, muss laut Webseite dafür 310 Euro zahlen. Weitere Module wie ein Flugtraining können die angehenden Drohnenpiloten dazubuchen.

Die Interessen der Menschen, eine Drohne fliegen zu lassen, seien vielfältig, erklärte Lungwitz. Dachdecker und Gerüstbauer nutzten Luftaufnahmen für die Erstellung ihrer Angebote. In der Baubranche würden Baustellen damit überwacht. In der Industrie würden Drohnen für die Inspektion von Anlagen genutzt. Dazu kämen natürlich viele Fotografen, die Luftaufnahmen machen wollen.

Ab dem 1. Oktober ist für größere Drohnen der Führerschein verpflichtend. Wer ab diesem Stichtag eine Drohne mit einem Gewicht ab zwei Kilogramm steigen lassen will, muss bestimmte Kenntnisse nachweisen können. So müssen Drohnenpiloten wissen, wie die Fluggeräte bedient und navigiert werden, wie die luftrechtlichen Grundlagen aussehen und wie die örtliche Luftraumstruktur beschaffen ist.

An allen Drohnen ab 250 Gramm muss ab Oktober zudem eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers angebracht werden. Sonderregeln gelten für sehr schwere Drohnen ab fünf Kilo Gewicht und für Flughöhen von über 100 Meter. Wer seine Drohnen auf einem Modellflugplatz steigen lassen will, braucht übrigens keinen Führerschein. (dpa)

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