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Dreiste Kupferdiebe vor Gericht

Zwei Männer aus Geringswalde und ein Erlauer sind des schweren Diebstahls angeklagt. Sie legten ein Windrad lahm.

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© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Es klingt wie Szenen aus einem Film, steht aber so in einer Anklageschrift für Vorfälle, die am Freitag am Amtsgericht Döbeln verhandelt wurden. Auf der Suche nach Kupfer haben drei Männer nicht einmal vor laufenden Windrädern haltgemacht. Im Gegenteil. Sie schalteten eines sogar ab, um ihren Beutezug in Ruhe zu vollenden. Einem Dieb wurde dieser allerdings fast zum Verhängnis. Er hätte im schlimmsten Fall sterben können.

Angeklagt sind ein 28-jähriger Mann aus Erlau sowie ein 29 beziehungsweise 37 Jahre alter Geringswalder. Vorgeworfen wird den Männern schwerer Diebstahl. Der Erlauer muss sich zudem wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und einer verbotenen Waffe sowie wegen Diebstahls oder Hehlerei oder Untreue verantworten.

Der Erlauer soll gemeinsam mit dem 37-Jährigen am 19. Oktober 2015 in eine Windkraftanlage in Erlau eingedrungen sein. Sie hebelten ein Lüftungsgitter aus, gelangten so ins Innere und stahlen Leitungs- und Trafokabel im Wert von 4 000 Euro. An der Anlage entstand ein Schaden von mindestens 1 000 Euro, heißt es in der Anklageschrift.

Außerdem sollen beide am Nikolaustag 2015 auf ähnliche Art und Weise in eine Windkraftanlage in Etzdorf eingedrungen sein. Der 28-Jährige soll dann das Windrad abgeschaltet haben. Mit einem Trennschleifer schnitten sie mindestens 339 Kilogramm Kupferkabel heraus. Beim Hantieren mit dem Werkzeug ereignete sich ein Unfall: Der 37-Jährige erlitt durch einen Lichtbogen schwere Verbrennungen an den Händen. Ihm musste im Krankenhaus Haut transplantiert werden.

54 000 Euro Schaden am Windrad

Dennoch transportieren sie das Diebesgut mit einem Auto ab. Später verkauften sie das Kupfer bei einem Schrotthändler. Außerdem nahmen sie aus der Windkraftanlage einen Computer mit. An dem Windrad entstanden ein Reparaturschaden von 23 000 Euro und ein Ausfallschaden von 31 000 Euro. Bis zum 28. Februar 2016 war das Windrad außer Betrieb. Durch den Unfall und die in dem Zusammenhang hinterlassenen DNA-Spuren kam die Polizei dem 37-Jährigen und seinem Komplizen auf die Spur .

Die Drei haben laut Anklage weitere Taten begangen: Der 28-Jährige und der 29-Jährige sollen in den Keller eines Hauses an der Mittweidaer Straße in Geringswalde eingedrungen sein. Sie schnitten Wasserleitungen in kleine Stücke und packten sie in mitgebrachte Taschen und in einen Rucksack. Außerdem demontierten sie eine Wasseruhr. Als ein Zeuge erschien, sollen sie ohne die Beute geflüchtet sein. Im Haus entstand ein Schaden von mindestens 1 000 Euro.

Des Weiteren soll der jüngste Täter Anfang Juni 2016 in die Postniederlassung an der Döbelner Straße in Hartha eingebrochen sein. Dort soll er einen Tresor aufgebrochen und 330 Euro sowie einen Autoschlüssel gestohlen haben. Die Staatsanwaltschaft konnte allerdings nicht eindeutig ermitteln, wie der Beschuldigte in Besitz des Schlüssels gekommen ist – ob er ihn tatsächlich klaute oder gefunden und behalten hatte oder ob ein anderer ihm den gegeben hat. In der Postniederlassung entstand ein Sachschaden von 2 500 Euro.

Fakt ist: Bei einer Hausdurchsuchung fand man den Schlüssel in seiner Wohnung. Außerdem entdeckten die Polizisten bei ihm eine Cannabispflanze und eine Neun-Millimeter-Patrone. Wegen der Funde wird der Mann noch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und einer verbotenen Waffe angeklagt.

Während der 29-Jährige jede Tatbeteiligung leugnet, gestehen die anderen die Taten. Den Computer aus der Windkraftanlage hat der 37-Jährige zurückgegeben. Den Diebstahl in dem Haus in Geringswalde will der 28-Jährige allein begangen haben.

DNA-Spuren sichergestellt

An dem Rucksack, in dem Teile der Wasserleitung verstaut waren, sicherten Polizisten die DNA des 29-Jährigen. Weil ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass er bei dem Einbruch in Geringswalde mit dabei war, spricht das Gericht ihn frei. Ein Zeuge, der zur Tatzeit das Haus betrat, hatte nur einen Mann flüchten sehen.

Den Einbruch in die Postniederlassung hat der 28-Jährige, wie er zugibt, ebenfalls allein begangen. Zeugen sagen, dass er den kompletten Tresor mit dem Geld mitgenommen hat. Außerdem riss er, auf der Suche nach Beute, Pakete und Briefe auf. „Die Postniederlassung sah verwüstet aus“, sagt die Zeugin, die den Diebstahl entdeckte.

Im Drogenrausch gehandelt

Während der 37-Jährige nur einen Eintrag wegen eines Verkehrsdeliktes hat, stehen bei dem 28-Jährigen neun Einträge im Bundeszentralregister. Seit 2007 konsumiert er Crystal, erst nur an den Wochenenden, seit 2012 täglich. Auch der 37-Jährige war drogensüchtig. Im vergangenen Jahr absolvierte er eine Langzeittherapie. Zurzeit sei er abstinent. Die Diebstähle dienten den Angeklagten zur Beschaffung des Rauschgifts.

Richter Janko Ehrlich verurteilt den 29-Jährigen wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Als Auflage muss er binnen neun Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jeden Wohnortwechsel dem Gericht anzeigen. Sollte er dem nicht nachkommen, droht ihm Gefängnis.

Der 28-Jährige wird wegen schweren Diebstahls, des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und einer verbotenen Waffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Weil er die Taten unter Bewährung beging, wurde diese widerrufen. Aus dem Grund wird auch die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.