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Angeklagte fehlen bei Prozess gegen Reichsbürger-Freizeitpolizisten

In Meißen hat ein Prozess gegen Mitglieder des „Deutschen Polizei Hilfswerks“ begonnen - mit fast leerer Anklagebank. Später wurde vom Richter eine Geldstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens verhängt.

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© Ronald Bonß

Meißen. Der erste Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder des „Deutschen Polizei Hilfswerks“ am Amtsgericht Meißen fand am Dienstag mit nur einem Angeklagten statt.

Gegen eine Frau und einen Mann aus dem brandenburgischen Spremberg, die am Morgen nicht zur Verhandlung erschienen waren und auch von der Polizei nicht an ihren Wohnorten abgeholt werden konnten, wurden Haftbefehle erlassen. Nach dem vierten Beschuldigten Volker S. wird bereits länger mit Haftbefehl gesucht. Er ist flüchtig und soll sich derzeit in Belgien aufhalten.

Am Morgen war nur Ullrich S. vor Gericht erschienen, der gemeinsam mit den anderen Beschuldigten wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist. Die drei Männer und eine Frau stehen im Verdacht, mit weiteren selbst ernannten Ordnungshütern im November 2012 in Bärwalde bei Dresden einen Gerichtsvollzieher in ihre Gewalt gebracht zu haben. Der Schuldner hatte die Möchtegernpolizisten aus der „Reichsbürger“-Szene gerufen, erst echte Beamte konnten den Staatsdiener befreien.

Der 56-jährige S. machte zum Auftakt der Verhandlung keine Angaben. Später verlangte er vom Gericht mehrfach, sich zu „legitimieren“ - woraufhin der vorsitzende Richter wegen ungebührlichen Verhaltens ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro gegen den Angeklagten verhängte.

Es ist der erste von drei Prozessen gegen insgesamt 17 mutmaßliche Angehörige der obskuren Gruppe, die vor drei Jahren Schlagzeilen machte. Der anfängliche Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte sich im Zuge der Ermittlungen nicht erhärtet. Für den Prozess gelten verschärfte Sicherheitsauflagen. Besucher wurden am Einlass kontrolliert. (dpa)