Merken

Die Tat einer verzweifelten Mutter

Claudia Renneberg hat ihr eigenes Kind entführt. Die Richter lassen Milde walten, nachdem die Behörden versagten.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Thomas Schade

Amtsrichterin Simona Meyer geht an die Toleranzgrenze. Die Angeklagte fährt der Staatsanwältin während ihres Plädoyers in die Parade, auch den Schlussvortrag der Nebenklage unterbricht sie voller Empörung. Zweimal verwarnt Richterin Meyer die Angeklagte. Dann verdreht sie nur genervt die Augen und weiß wohl, dass sie die Angeklagte auch mit einem Ordnungsgeld nicht disziplinieren kann.

Im Publikum wird gerätselt: Ist Claudia Renneberg, die 34-jährige Frau auf der Anklagebank, von Natur aus so respektlos? Oder sind es psychische Folgen der Ereignisse der vergangenen sechs Jahre, die sie zweifellos traumatisiert haben und dazu brachten, ihr eigenes Kind zu entführen? Dafür musste sie sich vor Gericht verantworten, dafür verurteilte das Gericht die Mutter aus Reichenbach am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1 040 Euro.

Nach sieben Verhandlungstagen sah es die Kammer als erwiesen, dass sich Claudia Renneberg der Kindesentziehung und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht habe. Dennoch blieb die Kammer unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, verwarf aber auch den Antrag der Verteidiger auf Freispruch. Ausführlich hatte Rennebergs Anwalt Klaus Bartl geschildert, wie es zu der folgenreichen Begegnung am 15. August 2013 gekommen war.

An diesem Tag wartete der bei Pflegeeltern untergebrachte Timon in Begleitung einer Umgangspflegerin in einem Raum der Arbeiterwohlfahrt im erzgebirgischen Adorf auf seine Mutter. Die brachte Oma und Opa mit. Es gab Torte. Dann nahm Claudia Renneberg ihren Sohn an die Hand und verließ einfach den Raum. Oma Sylvia verhinderte, dass die Umgangspflegerin den beiden folgte. Opa Dietmar stellte sich vor die Tür. In einer „zwiespältigen Situation“ sei sie gewesen, sagte die Umgangspflegerin später vor Gericht, in großer Angst war sie nicht.

Begonnen hat alles drei Jahre nach Timons Geburt. Da beschlossen die Eltern, sich zu trennen. Die Mutter bekam das Sorgerecht. Der Vater durfte seinen Sohn regelmäßig sehen. Claudia Renneberg versuchte, das zu vermeiden. Es kam zum Streit. Das Jugendamt wurde aufmerksam. Ein Fall wie viele. Dieser landete schließlich beim Familiengericht in Auerbach. Das hatte Zweifel, ob die Eltern in der Lage waren, ihr Kind zu erziehen. Ein Sachverständiger namens Thomas Schott sollte das klären. Der Sozialpädagoge war zwar an drei Hochschulen tätig, hatte aber Psychologie nur im Nebenfach studiert und keine Approbation. Das Fazit seines Gutachten war für die Rennebergs eine Katastrophe. Die Mutter würde ihr Kind „überbehüten“ und zeige ein „hilfloses Erziehungsverhalten“, was zu „massiven Verhaltensstörungen“ und zur psychischen Erkrankung bei Mutter und Sohn geführt habe. Schott kam in seinem 60-seitigen Gutachten zwar mit den Namen durcheinander, schrieb über Fabian, statt über Timon. Das hinderte ihn aber nicht, dringend zu empfehlen, den Jungen an Pflegeeltern zu übergeben.

Das passierte im April 2012. Monatelang durfte Claudia Renneberg ihren Sohn nicht sehen, musste schließlich selbst zum Psychiater. Der fand bei ihr keine krankhaften Störungen, diagnostizierte wohl aber ein depressives Stimmungsbild und Schlafstörungen. Beim Oberlandesgericht legte Claudia Renneberg Beschwerde gegen den Entzug ihres Kindes ein und verlor auch dort. Der Familiensenat fand Schotts Gutachten „gut nachvollziehbar“ und „wissenschaftlich fundiert begründet“.

Umstrittenes Gutachten

Daheim beauftragten Timons Großeltern Werner Leitner, einen Erziehungswissenschaftler und Psychologen, mit einer Stellungnahme zu dem Gutachten, dass so viel Leid gebracht hatte. Leitner ließ kein gutes Haar an dem Autor. „Die Qualifikation des Gutachters reiche für die Erstellung einer solchen Expertise eben so wenig aus wie für eine Kassenzulassung“, schrieb er. Seine Feststellungen entsprächen nicht den wissenschaftlichen Anforderungen, seine Schlussfolgerungen seien „vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes wenig nachvollziehbar“.

Verteidiger Bartl griff Gerichte und Jugendämter schwer an. Kritiklos seien sie einem Gutachter gefolgt, der offenbar mit Textbausteinen gearbeitet habe. So sei seiner Mandantin „ein Schlag nach dem anderen“ versetzt worden. „Fortgesetztes Behördenversagen“ habe die Angeklagte in eine emotionale Ausnahmesituation getrieben, sodass sie ohne Schuld gehandelt habe. Juristen sagen dazu entschuldigender Notstand. Doch den wollte das Gericht nicht gelten lassen. Amtsrichterin Meyer hielt der Angeklagten zugute, dass sie als „verzweifelte Mutter“ gehandelt habe. Aber Timon sei nicht in einem Maß gefährdet gewesen, das die Tat hätte rechtfertigen können.

Fast ein halbes Jahr blieben Mutter und Sohn verschwunden. Eigenen Angaben zufolge waren sie über Prag und Bratislava nach Slowenien gereist, wo ihnen ein Bekannter eine Unterkunft auf einem Bauernhof besorgt hatte. Im Dezember 2014 kehrten beide zurück und sie ging mit Anwalt Bartl zur Polizei.

Mittlerweile leben Mutter und Sohn wieder in ihrer Wohnung im Haus der Großeltern. Timo geht in die 2. Klasse, gilt als aufgeweckter Junge, wird aber noch psychologisch betreut. Seit August haben Mutter und Vater gemeinsam wieder das Sorgerecht. Claudia Renneberg sucht nach einer neuen Arbeit. Alles gut, so scheint es. Doch das Urteil will die junge Frau nicht akzeptieren. Sie kündigte Berufung an.