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Die 25 000-Euro-Drohung

Nach Ablauf der Frist zur Umrüstung von Kleinkläranlagen müssen nun die ersten Verweigerer Zwangsgelder zahlen.

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© Symbolfoto: dpa

Von Gunnar Saft

Die erste Warnung stammte aus dem Jahr 2007: Alle Besitzer von Kleinkläranlagen im Freistaat sollten sich bitteschön rechtzeitig auf deren gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung einstellen, informierte damals Sachsens Umweltministerium. Sämtliche Anlagen müssten künftig dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden, was für die einzelnen Eigentümer bedeutete, in eine vollbiologische Kläranlage zu investieren oder ihre Anlage in eine abflusslose Grube umzuwandeln, aus der die Klärreste danach nur noch per Tankwagen abtransportiert werden dürfen. Die Frist für die Umrüstung schien äußerst moderat gewählt: Der Umbau müsse bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein, erst danach würden Konsequenzen bis hin zur Stilllegung der veralteten und nicht umweltgerechten Anlagen drohen.

Acht Jahre später war dann allerdings klar, dass diese Warnung bei Weitem nicht alle Betroffenen zum rechtzeitigen Handeln bewegt hatte. Kurz vor Fristablauf waren landesweit zwar rund 94 Prozent der Kleinkläranlagen vorschriftsgemäß modernisiert, allein 173 000 Nutzer hatten eben das versäumt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie reichen vom bloßen Verweigern einer teuren Investition, deren Sinn und Zweck man nicht akzeptieren wollte, bis hin zu finanziellen Problemen – Letzteres betrifft vor allem ältere oder alleinstehende Bürger sowie sozial Schwache.

Bisher nur 59 anerkannte Härtefälle

Das Umweltministerium, welches bisher den Umbau von über 72 000 dieser Anlagen mit Zuschüssen bis zu 1 500 Euro oder auch mit zinsverbilligten Darlehen bis 6  000 Euro förderte, versucht sich seitdem an einem Spagat. Während der Druck auf die Säumigen wächst, weil nun die Stilllegung ihrer Anlage droht, wird der gesetzliche Spielraum zurzeit noch weit ausgelotet. Wurde die Umrüstung zum Beispiel nachweisbar rechtzeitig in Auftrag gegeben, scheiterte bisher aber an den Kapazitäten der damit befassten Firmen, gilt de facto für die Förderung noch eine Karenzzeit. Für Bürger mit geringen Einkommen sei im Fall von selbst genutztem angemessenem Wohneigentum zudem eine finanzielle Hilfe durch die Sozialbehörden möglich, teilt das Ministerium. Nicht zuletzt habe man den zuständigen Unteren Wasserbehörden in einem Erlass konkrete Ermessenshinweise gegeben. Dadurch könnten die Behörden unter bestimmten Umständen einen rechtswidrigen Zustand von noch nicht umgerüsteten Anlagen zumindest vorübergehend dulden. Woran sich grundsätzlich aber nichts ändern lasse, sei die generelle Pflicht zur Umrüstung und der dafür längst verstrichene Stichtag.

Genau das bekommen nach mehr als einem Jahr nun die ersten Verweigerer und Säumigen schmerzhaft zu spüren. Sowohl im Landkreis Mittelsachsen als auch in Chemnitz wurden für sie erste Zwangsgelder festgesetzt – und bereits vollstreckt. So waren einmal 950 Euro und in einem weiteren Fall sogar 2 500 Euro fällig. Damit bewegten sich die Behörden im unteren Drittel des möglichen Strafrahmens. Zwangsgelder können je nach Verhältnismäßigkeit ab fünf Euro bis maximal 25 000 Euro angeordnet werden. Und absehbar bleibt es nicht bei Einzelfällen. So haben inzwischen fast alle Landkreise und kreisfreien Städte solche Zwangsgelder offiziell angedroht und die Betroffenen darüber informiert, dass sie diese zahlen müssen, wenn sie nicht sofort handeln – in der Regel jeweils zwischen 500 und 1 500 Euro. Im Vogtlandkreis und im Kreis Bautzen drohen zudem Bußgelder.

Die meisten Säumigen können sich dabei keine Hoffnung auf Aufschub oder Aussetzung machen. Nur 59 von ihnen sind bisher als ein dafür notwendiger Härtefall anerkannt worden. Das Umweltministerium besteht zudem darauf, dass man auf die Belange der Betroffenen „sehr weit Rücksicht genommen habe“. Verwiesen wird auf die seit Jahren bekannte Umrüstungspflicht und auf die zum Teil über den Stichtag hinaus gewährte Förderung. Letztlich müssten sich aber alle Bürger am Schutz der Gewässer beteiligen und nicht nur jene, die das über die Abwassergebühren schon seit sehr langer Zeit regelmäßig tun.