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Der GEZ-Schuldner

Die Zahl der Mahnverfahren steigt. Einem Rentner aus Sachsen droht nach jahrelangem Streit sogar Haft.

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© Thomas Kretschel

Von Andreas Rentsch

Würde man ihn als Gebührenrebell bezeichnen, täte man Michael Weiß aus Limbach-Oberfrohna wohl unrecht. Denn der Begriff suggeriert einen Fundamentalwiderstand gegen Rundfunkbeiträge, wie ihn der 54-Jährige nie betrieben hat. Als Gebührenrebellen gelten eher jene, die die monatliche Zahlung von 17,50 Euro aus Prinzip verweigern, weil sie weder Fernsehen noch Radio nutzen. Weiß dagegen hat viele Jahre brav seinen Beitrag entrichtet. Dennoch ist sein Streit mit der „GEZ“, wie er den Beitragsservice von ARD und ZDF nach wie vor nennt, so eskaliert, dass ihm inzwischen mit Haft gedroht wird. Klein beigeben wolle er aber trotzdem nicht, sagt der EU-Rentner.

Ihren Ursprung hat die Geschichte vor etwa zehn Jahren. Zu der Zeit lebt Weiß mit seiner damaligen Frau in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, ist also befreit von der Zahlungspflicht. Nachdem sich die beiden getrennt haben und er nach einem Umzug wieder zahlungspflichtig geworden ist, stellt Weiß fest, dass er unter zwei Teilnehmernummern geführt wird. Auf seinen Hinweis antwortet ihm die GEZ im Mai 2007, dass seine Rundfunkgeräte tatsächlich mehrfach im Bestand geführt würden. „Deshalb haben wir das Teilnehmerkonto 575 438 963 zum 1. Januar 2007 abgemeldet.“ Und weiter: „Der nächste Zahlungszeitraum beginnt am 1. April 2007, der Fälligkeitszeitpunkt ist der 15. Mai 2007.“

Weiß hat aber schon unter der alten Teilnehmernummer 102,18 Euro für zwei Quartale bezahlt. Er fühlt sich – zumindest für ein Quartal – zu einer unnötigen Doppelzahlung genötigt. Außenstände aus dem Jahr 2006, als er noch in der Bedarfsgemeinschaft mit seiner Frau lebte, bestreitet er. „Das kann ich beweisen.“ Also überweist er erst nach Ablauf von sechs Monaten wieder einen Quartalsbeitrag. Seine Versuche, die Angelegenheit telefonisch zu klären, laufen ins Leere. Auf schriftliche Widersprüche erhält er laut eigener Aussage keine Antwort von der GEZ.

Nur allmählich eskaliert die Situation. Mehrfach erhält er Bescheide über nicht rechtzeitig erfolgte Zahlungen, dazu fallen Säumniszuschläge an. Weiß’ Beitragskonto weist über Jahre ein Minus auf. Im August 2016 schließlich schickt der MDR ein Vollstreckungsersuchen ans Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal. Die noch ausstehenden „Beiträge/Gebühren, Säumniszuschläge und Nebenforderungen“ summieren sich zu dem Zeitpunkt auf 169,21 Euro. „Die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind erfüllt“, heißt es in dem Schreiben.

Bundesweit geht die Zahl der Beitragsschuldner in den siebenstelligen Bereich. Zum Jahresende 2015 hätten sich insgesamt rund 4,9 Millionen Konten im Mahnverfahren oder der Vollstreckung befunden, meldet der aus der GEZ hervorgegangene Beitragsservice. „Hierbei von Zahlungsverweigerern zu sprechen, wäre jedoch falsch“, sagt dessen Sprecher Christian Greuel. Die Zahl beziehe sich auf Bürger, Firmen, Institutionen und andere Einrichtungen, die ihren Beitrag lediglich nicht pünktlich entrichtet hätten. Tatsache ist aber: Die Zahl der Fälle ist binnen Jahresfrist drastisch gestiegen.

Ist Weiß ein Zahlungsverweigerer? Aus Sicht des MDR wohl schon. Mitte September bekommt der 54-Jährige einen Brief von der Gerichtsvollzieherin. Darin wird er zur Abgabe einer Vermögensauskunft geladen. Eine eidesstattliche Erklärung? Die will der gebürtige Lausitzer auf keinen Fall abgeben.

Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender wähnen sich im Recht. Natürlich sei den Anstalten an einer gütlichen Einigung mit dem Beitragszahler gelegen, sagt Christian Greuel. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit könne jedoch nicht auf die Durchsetzung berechtigter Forderungen verzichtet werden. Dass die ausstehende dreistellige Summe in diese Kategorie gehört, steht für ihn außer Frage. GEZ-Gebühren, die Weiß 2007 und teilweise auch noch in den Folgejahren auf das bereits abgemeldete Konto überwiesen habe, seien korrekt umgebucht worden. Zudem seien dem Betroffenen diverse Gebühren- oder Festsetzungsbescheide zugegangen. Da habe es Gelegenheit gegeben, den Sachverhalt zu klären. Zu guter Letzt habe man – unter anderem vor der angekündigten Zwangsvollstreckung – eine Ratenzahlung angeboten, so Greuel. „Herr Weiß hat darauf nicht reagiert.“

Weiß wiederum bestreitet, den Überblick über seine Zahlungen verloren zu haben. Sein Vorwurf: Der Beitragsservice habe im Verlauf der Auseinandersetzung irgendwann auf stur geschaltet. „Da habe ich mir gedacht: Das kann ich auch.“ Ob der EU-Rentner damit durchkommt, ist allerdings fraglich. Schließlich steht nach wie vor die Drohung im Raum, dass er in Erzwingungshaft genommen wird, wenn er keinen Offenbarungseid leistet. Der für den Nachmittag des 11. Oktober angekündigte Termin mit der Gerichtsvollzieherin sei abgesagt worden, berichtet Weiß. Seitdem hat er keine Post mehr erhalten.

Beitragsservice-Sprecher Greuel legt in dem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass nicht der Mitteldeutsche Rundfunk über die Wahl der Vollstreckungsmaßnahmen bestimme. Ob Haftbefehl beantragt wird oder nicht, sei Sache der zuständigen Behörde – im konkreten Fall also das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.

Für den interessierten Laien hat es aber durchaus den Anschein, als sorge der jeweilige Sender dafür, dass säumige Zahler ins Gefängnis wandern. Enormes Medienecho verursachte dieses Jahr ein etwas anders gelagerter Fall in Thüringen: Die im Wartburgkreis lebende Gebührenverweigerin Sieglinde Baumert musste Anfang Februar in Erzwingungshaft, weil sie die vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft nicht unterzeichnet hatte. Baumert zahlt aus Prinzip schon seit 2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr. Es dauerte 61 Tage, bis das Amtsgericht Bad Salzungen den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls aufhob und Baumert wieder freikam.

Nachdem ihr Fall durch die Medien gegangen war, habe der MDR den Vollstreckungsauftrag an den Wartburgkreis insgesamt zurückgenommen, erklärt Amtsgerichtsdirektor Hans-Otto Burschel. Der Sender könne nun 30 Jahre lang versuchen, die ausstehenden Rundfunkbeiträge anderweitig einzutreiben.

Sie habe seitdem schon wieder zweimal Post bekommen, sagt Sieglinde Baumert.

Nachtrag vom 16.12.2016: Eine Gerichtsvollzieherin aus Sachsen, die namentlich nicht genannt werden möchte, widerspricht der Aussage des Beitragsservice, wonach der MDR nicht die Wahl der Vollstreckungsmaßnahmen bestimme. Sie sagt: „Das Vollstreckungsverfahren wird immer vom Gläubiger als „Herr des Verfahrens“ betrieben. Somit bestimmt dieser die Reihenfolge und den Inhalt sowie die Menge der zu beantragenden Vollstreckungsmaßnahmen.“ Wenn der Gläubiger zum Beispiel beantrage, dass ein Haftbefehl zur zwangsweisen Abgabe der Vermögensauskunft erlassen werden soll, dann werde der Gerichtsvollzieher dies dem zuständigen Richter zum Erlass vorlegen. „Den Erlass selbst tätigt dann natürlich das Amtsgericht.“