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Der Feind steht links

Die Angeklagten im Terrorprozess schweigen – bis auf Justin S. Er belastet in seiner langen Aussage nicht nur sich selbst.

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© Paul Sander

Er ist der Jüngste unter den acht Angeklagten und der Einzige, der redet. Flankiert von seinen beiden Anwälten setzt sich Justin S. am Dienstag an den Zeugentisch direkt vor die Richterbank. Eine Kamera überträgt sein Bild auf drei große Monitore in den Saal. Dort wirkt der 19-Jährige größer und kräftiger, als er in Wirklichkeit ist. Justin S. sei kein großer Rhetoriker, hatte sein Verteidiger Helmut Renz angekündigt. Und tatsächlich gelingt es dem Gericht nur mit großer Mühe und Zähigkeit, dem Angeklagten Antworten abzuringen. Selten spricht er in ganzen Sätzen, häufig wartet er eine Weile, bis er die Fragen beantwortet. Auf den Zuschauerplätzen ist er manchmal nur schwer zu verstehen.

Justin S. ist kurz nach seiner Geburt 1997 mit seiner Familie von Nordrhein-Westfalen nach Freital gezogen. Er hat zwei ältere Geschwister. Nach der Realschule beginnt er außerhalb Sachsens eine Ausbildung zum Gleisbauer und verbringt nur die Wochenenden in Freital. Bevor er sich dort der sogenannten Bürgerwehr und später der mutmaßlichen Terrorgruppe Freital angeschlossen habe, sei er zu den Veranstaltungen der Initiative „Gemeinsam füreinander einstehen“ (GFE) gegangen, berichtet der Angeklagte. Die Gruppe unterstützte Asylbewerber, mischte aber auch bei Demonstrationen gegen Flüchtlingsunterkünfte mit.

Der Angeklagte Timo S., hinter ihm sitzt der Mitangeklagte Mike S., der sein Gesicht mit einem Kapuzenpulli verdeckt.
Der Angeklagte Timo S., hinter ihm sitzt der Mitangeklagte Mike S., der sein Gesicht mit einem Kapuzenpulli verdeckt. © Paul Sander
Den insgesamt acht mutmaßlichen Mitgliedern der „Gruppe Freital“ wird die Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen. Außerdem wird den Angeklagten unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführungen von Sp
Den insgesamt acht mutmaßlichen Mitgliedern der „Gruppe Freital“ wird die Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen. Außerdem wird den Angeklagten unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Herbeiführungen von Sp © Paul Sander

Die Angeklagten

Patrick F., 25 Jahre alt, Lagerarbeiter, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Patrick F., 25 Jahre alt, Lagerarbeiter, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Timo S., 28 Jahre alt, Busfahrer, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Timo S., 28 Jahre alt, Busfahrer, mutmaßlicher RädelsführerPaul Sander
Maria K., 28 Jahre alt, arbeitslos, Ausbildung als Goldschmiedin abgebrochenPaul Sander
Maria K., 28 Jahre alt, arbeitslos, Ausbildung als Goldschmiedin abgebrochenPaul Sander
Mike S., 38 Jahre alt, Altenpflege-HelferPaul Sander
Mike S., 38 Jahre alt, Altenpflege-HelferPaul Sander
Philipp W., 30 Jahre alt, gelernter Abwassertechniker, zuletzt BusfahrerPaul Sander
Philipp W., 30 Jahre alt, gelernter Abwassertechniker, zuletzt BusfahrerPaul Sander
Rico K., 39 Jahre alt, 1 Tochter, gelernter KochPaul Sander
Rico K., 39 Jahre alt, 1 Tochter, gelernter KochPaul Sander
Justin S., 19 Jahre alt, Auszubildender als Gleisbauer Paul Sander
Justin S., 19 Jahre alt, Auszubildender als Gleisbauer Paul Sander
Sebastian W., 26 Jahre alt, PaketzustellerPaul Sander
Sebastian W., 26 Jahre alt, PaketzustellerPaul Sander

Justin S. sagt vor Gericht, man habe die Personalien von Asylbewerbern aufgenommen, um ihnen die Weiterreise zu ermöglichen. „Die GFE wollte in Freital für Ruhe sorgen.“ Er sei dort ausgestiegen, auch weil die Gruppe als links galt. „Links“ stand der Feind. Über seine Freunde Mike S. und Philipp W. sei er dann zu der Clique gestoßen, die sich nun als Terrorgruppe Freital vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verantworten muss. Die acht Mitglieder haben laut Anklage Flüchtlingsunterkünfte mit Sprengstoffböllern angegriffen und sich dabei auch des versuchten Mordes schuldig gemacht.

Justin S. gibt am Dienstag zu, an den Überfällen auf ein Wohnhaus und auf eine Flüchtlingswohnung beteiligt gewesen zu sein. Der Mitangeklagte Patrick F. sei jeweils der Planer und Organisator gewesen. Er habe auch die Sprengstoffböller verteilt und die anderen angeleitet. Rico K. sei der Kontaktmann zur Freien Kameradschaft Dresden gewesen. Ob er die Wirkung der illegalen Böller aus Tschechien gekannt habe, fragt der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann. Ja, gibt Justin S. zu, sie könnten tödlich sein. Jemanden zu verletzen, sei aber nie seine Absicht gewesen.

Antreiber der Gruppe war, so sagt er weiter, Timo S. gewesen. Die Böller-Attacke auf die Wohngemeinschaft in der Dresdner Overbeckstraße sollte ein Racheakt sein. Damals hatten Anti-Asyl-Aktivisten ein Blockadecamp neben einer Turnhalle aufgebaut, in die Flüchtlinge einziehen sollten. Nach einem angeblichen Angriff durch Linke beschloss die Gruppe Freital, das in der Nähe gelegene Wohnhaus mit Buttersäure unbewohnbar zu machen. Die Bewohner hatten die Angreifer, darunter 15 Mitglieder der Freien Kameradschaft, jedoch rechtzeitig bemerkt. Der Angeklagte F. habe angeordnet, den Angriff abzublasen und die Böller in den Garten zu werfen.

An viele Details kann sich Justin S. im Gerichtssaal nicht mehr erinnern, und vor allem, wenn es um seine Motive und seine innere Haltung geht, weiß er nichts zu sagen. Für den schwarzen Chatkanal der Gruppe hat er sich damals mit einem Hakenkreuz am Shirt fotografiert. Was das bedeute, war ihm wohl bewusst.

Streit um Anwaltshandy

Für heftigen Streit sorgt die Entscheidung des Gerichts, den Verteidigern die Nutzung des Internets im Gerichtssaal zu untersagen. Das Verbot solle sicherstellen, dass die Anwälte dem Prozess vollständig folgen, begründete Fresemann die Anordnung. Die Anwälte halten dies für eine unzumutbare Einschränkung ihrer Rechte. Ihnen müsse zumindest der Zugriff auf juristische Datenbanken und Fachliteratur erlaubt werden, fordern sie. Der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann darf sein Handy überhaupt nicht mehr mit in den Gerichtssaal nehmen. Er hatte am ersten Verhandlungstag Zuschauer, Pressefotografen, Richter und Vertreter der Bundesanwaltschaft fotografiert und die Bilder auf seinem Internet-Blog veröffentlicht. Das Fotografieren ist jedoch ausdrücklich nur zugelassenen Medienvertretern erlaubt. Kohlmann, Mitglied der rechtspopulistischen Bürgerinitiative Pro Chemnitz, bezeichnete auf seiner Webseite das Strafverfahren als „Schauprozess“ und kommentierte die Fotos dort mit den Worten „Mögen die Spiele beginnen“.

Von seiner privaten Homepage aus wurden die Bilder unter anderem auch auf der Webseite von Pro Chemnitz verlinkt – eine „fragwürdige Internetseite“, wie Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild bemerkte. Kohlmann stellte einen weiteren Befangenheitsantrag gegen Richter Fresemann und verlangte wegen Anmerkung die Ablösung Hauschilds.

Die Befangenheitsanträge gegen Fresemann persönlich und gegen den Senat insgesamt blieben erfolglos. Fresemann und einer der Verteidiger seien zwar zeitweise am selben Gericht in Görlitz tätig gewesen. Ihr Verhältnis sei aber dienstlich und nicht persönlich gewesen.

›› Bereits geplante Fortsetzungstermine
›› Anklage der Generalbundesanwaltschaft