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Das verbotene Klo

Manche Kleingärten haben Toiletten und sogar Duschen. Das ruft nun die Abwasserzweckverbände auf den Plan.

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© dpa

Von Nicole Preuß

Es ist das natürlichste Bedürfnis der Welt. Doch Kleingärtner dürfen dem eigentlich in ihrem Garten nicht nachkommen. Das Bundeskleingartengesetz regelt nämlich, dass in Schrebergärten nicht dauerhaft gewohnt werden darf. „Laut Definition fällt dort kein Abwasser an“, heißt es. Die Praxis hat ihre eigenen Regeln. Ein Teil der Kleingärtner hat sich Toiletten gebaut oder einrichten lassen. Viele haben auch ein Waschbecken, in denen mal die Teller vom Grillen abgewaschen werden. Und manche duschen auch in ihrem Garten. Schließlich schlafen ein paar Kleingärtner den ganzen Sommer draußen im Gartenhaus und kommen erst im Herbst in ihre Stadtwohnung zurück.

Diese Umstände rufen aber jetzt die Abwasserzweckverbände der Region auf den Plan. Denn das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts gilt auch für Kleingärtner. Das Gesetz besagt, dass Abwasser ordnungsgemäß geklärt werden muss. Die meisten Hauseigentümer haben deshalb in den vergangenen Jahren ihre Häuser an das zentrale Abwasserentsorgungsnetz angeschlossen oder eine eigene Kleinkläranlage gebaut. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und das Abwasser biologisch klären. Der 31. Dezember war der Stichtag. Bis zu diesem Datum musste die Umstellung erfolgt sein.

Pauschale Regelungen sind schwierig

Doch an den meisten Kleingärtnern ist die Sache bisher eher klanglos vorübergegangen. Das liegt unter anderem an dem Stress, den viele Abwasserzweckverbände und auch das Landratsamt Bautzen in den vergangenen Monaten sowieso schon mit der Umrüstung von Kläranlagen hatten. Zudem sind pauschale Regelungen schwierig, weil in Kleingärten laut Definition gar kein Abwasser anfällt, das geklärt werden muss. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Abwasserzweckverbände haben Gespräche mit Kleingärtnervereinen angekündigt. Dabei wollen sie unter anderem herausfinden, welche Lösungen für das Problem gefunden werden können. Denn biologische Kleinkläranlagen kosten einige Tausend Euro und der Anschluss an die zentrale Entsorgung ist oft gar nicht machbar und wenn, dann auch nicht billig.

Dass etwas getan werden muss, dürfte inzwischen aber auch den Kleingartenvereinen bewusst sein. Denn die Kleingärtner, die das Abwasser einfach so versickern lassen, müssen mit Strafen rechnen. Darauf weist das Landratsamt hin, wo sich das Umweltamt um die Materie kümmert. „Jeder Grundstückseigentümer, welcher Abwasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis in ein Gewässer beziehungsweise das Grundwasser einleitet, handelt ordnungswidrig“, sagt Landratsamtssprecherin Sabine Rötschke. „Sollte es Grundstücke geben, auf denen Abwasser anfällt, so ist dieses der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zu überlassen.“

Abwasserverband überprüft die Entsorgung

Das sind in der Regel die Abwasserzweckverbände in der Region. Sie übernehmen die Kontrollen und auch die Beratungen. Denn manche Klärmodelle eignen sich nicht für Kleingärten. Die Ewag schickt als Geschäftsbesorger der Abwasserzweckverbände Kamenz-Nord und Obere Schwarze Elster auf Nachfrage ein Hinweisblatt an die SZ. „Aufgrund des geringen und saisonal anfallenden Abwassers ist auf Wochenendgrundstücken und Kleingärten die Betreibung einer abflusslosen Sammelgrube meist die geeignetste Entsorgungsmöglichkeit“, heißt es darin. Dort müssen dann sowohl das Abwasser der Toilette als auch das Spülwasser gesammelt werden. Solches Seifenwasser wird auch Grauwasser genannt. „Die Einleitung von unbehandeltem Grauwasser in ein oberirdisches Gewässer oder dessen Versickerung ist wasserrechtlich nicht zulässig“, steht dort weiter. Damit sind auch die Kleingärtner nicht auf der sicheren Seite, die gar keine Toilette mit Wasserspülung in ihrem Garten haben, sondern nur ein Trockenklo und die Reste ordnungsgemäß entsorgen. Denn Seifenwasser fällt in vielen Kleingärten an.

Die abflusslose Grube, die dicht sein muss, wird bei Bedarf ausgepumpt und der Schlamm von einer Fachfirma entsorgt. „Der Abwasserzweckverband wird die Entsorgungseinrichtungen sowie die regelmäßige Entsorgung dieser Anlagen überprüfen“, heißt es auf dem Hinweisblatt. Kleingartenvereine in Dresden empfehlen ihren Gartenfreunden inzwischen, Komposttoiletten zu bauen und zu nutzen. Der Territorialverband Kamenz, der 95 Kleingartenvereine zwischen Radeberg und Oßling vertritt, kümmert sich nicht um die Sache. „Es gibt keine Toiletten in unseren Kleingärten“, sagt Vorstand Wolfgang Preller. „Die Kleingärtner haben höchstens Biotoiletten. Und das Abwasser wird entsorgt, wie es zu entsorgen ist.“