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„Das ist kein Spaß mehr!“

Das Phänomen der „Grusel“-Clowns kommt aus den USA. Auch hierzulande erschrecken und bedrohen Verkleidete Menschen. In Sachsen sind es noch Einzelfälle. Die Polizei warnt - auch vor Scherzen.

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© Symbolfoto: dpa

Dresden. Das Phänomen der Horror- oder Grusel-Clowns beschäftigt mittlerweile auch die sächsische Polizei. Bisher wurden landesweit zwei Dutzend Fälle registriert, bei fünf davon besteht der Verdacht einer Straftat. „Wir haben immer wieder Hinweise, dass verkleidete Personen gesehen wurden“, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag in Dresden. Das sei angesichts des Medienhypes auch nicht verwunderlich. „Das ist eine Spirale, die sich nach oben dreht.“ Kurz vor Halloween warnt das Landeskriminalamt (LKA) vor solchen als Scherz gedachten Attacken: „Das ist kein Spaß mehr!“

In den USA maskieren sich Täter als Grusel- oder Horror-Clown und gehen, rennen oder springen mit Messern, Äxten oder Motorsägen auf Passanten zu. Der zudem in Kanada, Großbritannien und Frankreich verbreitete Trend ist nun auf Deutschland übergeschwappt. Auch in Sachsen gehen Hinweise auf „Clowns“ ein. Meist erschreckten Maskierte andere Menschen nur. Bisher gab es lediglich einen Angriff mit einem Verletzten, zwei Hinweise stellten sich als falsch heraus und zwei weitere werden noch geprüft.

In Hoyerswerda (Landkreis Bautzen) wurde ein 17-Jähriger von einem „Clown“ mit einem Knüppel angegriffen und verletzt, in Leipzig erschreckte ein Maskierter eine Radfahrerin. Viele Hinweise stellten sich aber im Nachhinein als harmlos heraus. „Es verkleiden sich ja auch Leute für Partys“, sagte ein Sprecher der Zwickauer Polizei. In der Nacht zum Sonntag aber sprang ein Verkleideter in Reichenbach (Vogtlandkreis) auf die Straße, ein Mopedfahrer konnte gerade noch ausweichen.

Was die Polizei rät

Das Landeskriminalamt Sachsen hat am Dienstag Stellung zu den immer häufiger auftauchenden Horror-Clowns genommen und gibt dabei folgende Verhaltenstipps:

„Sind Sie Zeuge oder Opfer eines derartigen Vorfalles geworden, melden Sie sich bei der Polizei und zeigen Sie den Vorfall an.“

„Wenn Sie einen sogenannten Gruselclown treffen, zeigen Sie keine Angst und lassen Sie sich nicht provozieren. Fordern Sie den Clown deutlich auf wegzugehen“

„Passanten, die von einem Horrorclown direkt bedroht oder angegriffen werden, dürfen sich im Rahmen des gesetzlichen Notwehrrechts gegen den Clown grundsätzlich angemessen wehren.“

„Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, was lustig ist und wo die Grenzen eines Scherzes liegen! Sich als Horrorclown zu verkleiden und andere Menschen zu erschrecken, ist alles andere als ein harmloser Freizeitspaß.“

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Grundschüler in Riesa im Landkreis Meißen hatten ihren mit Warnweste und Gehörschutz ausgestatteten Hausmeister mit einem Clown verwechselt. „Kinder haben eine andere Wahrnehmung“, sagte ein Polizeisprecher in Dresden. Nun sollen Bürgerpolizisten an Schulen der Region aufklären. Im Raum Chemnitz besteht bei drei der zehn bekannten Clown-Fälle der Verdacht einer Straftat. So bedrohte ein Maskierter eine 21-Jährige mit einem pistolenähnlichen Gegenstand, als sie den Müll rausbrachte. In Marienberg sprang ein „Clown“ mit Messer auf einen Zwölfjährigen zu und in Aue erschreckte ein anderer eine Elfjährige auf dem Schulweg.

Das LKA riet „dringend“ davon ab, sich dem „Horror-Clown“-Trend anzuschließen. Absichtliches Erschrecken könne den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen und auch der Versuch sei strafbar, warnte die Behörde. Bei einer Attacke samt Waffe wie Baseballschläger gehe es um Bedrohung und möglicherweise eine Haftstrafe. Auch der Sprung auf die Straße hat strafrechtliche Folgen, wenn es zu einem Unfall kommt, hieß es. „Wir wollen niemandem das Halloweenfest vermiesen“, erklärte ein Sprecher. „Aber, wer maßlos übertreibt und ... vorsätzlich Angst und Schrecken verbreitet, ist hier total fehl am Platz.“ (dpa)