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CDU-Abgeordneter akzeptiert Strafe

Christian Hartmann zahlt nach seiner Alkoholfahrt ein Bußgeld und erhält Fahrverbot – und er prüft eine Dienstbeschwerde.

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© Robert Michael

Von Gunnar Saft

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Hartmann aus Dresden wird nicht gegen den Strafbefehl vorgehen, den die Justiz gegen ihn nach einer Alkoholfahrt ausgesprochen hat. Das sagte der Politiker am Mittwoch nach einer Konsultation mit seinem Anwalt der SZ.

Der 42-Jährige muss damit eine Geldbuße in Höhe von 35 Tagessätzen von jeweils 150 Euro zahlen – insgesamt 5 250 Euro. Zudem schreibt der Strafbefehl ein dreimonatiges Fahrverbot vor, nachdem der Landtagsabgeordnete seinen Führerschein bereits im März vergangenen Jahres abgegeben hatte. Zuvor war Hartmann am Abend des 17. Februars 2016 in Dresden am Steuer seines Privatautos von der Polizei gestoppt worden, weil sein Wagen beschädigt war und durch eine ungewöhnliche Fahrweise auffiel. Ein erster Alkoholtest vor Ort ergab bei Hartmann 0,92 Promille. Der Politiker entschuldigte sich am nächsten Tag öffentlich für sein Fehlverhalten, später auch in einem Brief an die Parteimitglieder. Die Alkoholfahrt galt zu Recht als brisant. Christian Hartmann sitzt nicht nur seit 2009 im Landtag und ist aktuell CDU-Kreischef in der Landeshauptstadt. Der frühere Polizist galt auch lange als Mann für höhere politische Weihen – bis hin zum Amt des Innenministers. Inzwischen hat er aber andere Sorgen. So prüft sein Anwalt nun rechtliche Schritte gegen bislang unbekannte Justizmitarbeiter, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Hintergrund ist der von Hartmann beklagte Umstand, dass Details des Strafbefehls in den Medien veröffentlicht wurden, bevor er als Betroffener selbst informiert war. Das sei unakzeptabel und dagegen wolle er sich wehren.