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Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin

Kein Pardon für eine Reichsbürgerin: Weil sie mit der sogenannten „Malta-Masche“ die Justiz aushebeln wollte, wurde eine 63 Jahre alte Frau vom Amtsgericht Zwickau verurteilt.

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Zwickau. Kein Pardon für eine Reichsbürgerin: Weil sie mit der sogenannten „Malta-Masche“ die Justiz aushebeln wollte, wurde eine 63 Jahre alte Frau vom Amtsgericht Zwickau am Mittwoch zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Zwickauerin hatte gegen eine Gerichtsvollzieherin und eine Rechtspflegerin Schadenersatzforderungen über 190 Millionen Euro geltend machen wollen, strafbar als versuchte Nötigung. Sie habe damit die Beamtinnen zwingen wollen, ihren staatlichen Aufgaben nicht mehr nachzukommen, begründete die Richterin.

Demnach ließ die Frau ihre Fantasieforderungen in ein US-amerikanisches Schuldnerregister eintragen. Dafür muss man nur eine Gebühr bezahlen. Anschließend trat die 63-Jährige diese an ein eigens von ihr gegründetes Inkasso-Unternehmen auf Malta ab. Über die Justizbehörde dort seien die Forderungen schließlich ohne inhaltliche Prüfung an die deutschen Behörden zugestellt worden, die deren Annahme aber verweigerten.

Ziel sei es gewesen, die beiden Beamtinnen durch die hohen Geldforderungen lahmzulegen und so zu verhindern, dass insgesamt 13 gegen die Reichsbürgerin laufende Vollstreckungsbefehle nach rechtskräftigen Verurteilungen weiter verfolgt werden.

„Wenn es um Forderungen des Staates geht, verschanzen Sie sich hinter einem von Ihnen proklamierten Reichsgebiet“, sagte die Richterin. Wenn die Frau aber eine Sozialleistung wie etwa monatlich 400 Euro Wohngeld kassiere, erkenne sie die geltenden Gesetze an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)