Merken

Behörde will Fördergeld zurück

Weil die Heizung umgebaut wurde, konnten die maroden Schornsteine verschwinden. Das sieht die Förderbehörde anders - nach 15 Jahren.

Teilen
Folgen
© Dietmar Thomas

Von Sylvia Jentzsch

Ostrau. Sind wir als Gemeinde nicht glaubwürdig? Diese Frage stellen sich Ostraus Bürgermeister Dirk Schilling (CDU) und die Räte. Was ihnen der Gemeindechef berichtet, klang wie eine Posse. Doch sie ist wahr. Nach 15 Jahren will die Sächsische Aufbaubank (SAB) 15 848,37 Euro plus Zinsen zurückhaben. Wegen des Bescheides will die Gemeinde beim Sächsischen Verwaltungsgericht Chemnitz Klage gegen die SAB erheben. Die Räte stimmten der Vorgehensweise zu und übergaben den Fall dem Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt. „Dieser sieht nach der ersten Sichtung der Unterlagen unsere Argumente als plausibel und durchsetzbar an“, so Dirk Schilling.

Warum soll die Gemeinde Geld zurückzahlen? Im Jahr 2002 bekam die Kommune Fördergeld aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ für die Sicherung der Dächer an der Oschatzer Straße. „Mit dem Geld wurden die maroden Schornsteinköpfe, die nach der Heizungsumrüstung nicht mehr benötigt wurden, zurückgebaut“, so Dirk Schilling. Nach mehrfacher Fristverlängerung wurde 2012 der Verwendungsnachweis geprüft. Die Gemeinde erhielt drei Jahre später, also 2015 den Prüfbericht. Es wurde festgestellt, dass der Rückbau der Schornsteinköpfe und das Schließen des Daches nicht förderfähig sind. Das ausgezahlte Geld sollte zurückgezahlt werden.

„Diese Maßnahmen waren dringend erforderlich und unerlässlich. Bis dahin wurde der Gemeinde von der SAB nie angezeigt, dass das Vorhaben, für das ein Fördergeldbescheid vorliegt, plötzlich nicht förderfähig sein soll“, so der Gemeindechef.

Die Gemeinde ging 2015 fristgemäß in Widerspruch und begründete diesen laut Aussage des Bürgermeisters umfangreich. Wieder zwei Jahre später, am 29. Mai 2017, kam der Bescheid, dass die SAB den Widerspruch zurückweist. In einem 14-seitigen Schreiben begründet die Behörde ihre Auffassung, dass es ausgereicht hätte, die Essenköpfe abzudecken. Ihrer Meinung nach war der Rückbau nicht unerlässlich gewesen, um die Dächer zu sichern.

„Hier wird die Glaubwürdigkeit der Gemeinde infrage gestellt. 15 Jahre nach der Maßnahme kann wohl kaum jemand einschätzen, dass der Rückbau nicht notwendig war“, so Dirk Schilling. Es sei nicht in Ordnung, wie die Behörde mit der Gemeinde umgehe. „Wenn man so etwas auf dem Tisch liegen hat, macht man sich Gedanken, was Jahre später noch alles angezweifelt und Geld zurückgefordert wird“, sagte der Bürgermeister.

Beate Bartsch von der Pressestelle der SAB erklärt, warum das Amt, dass das Vorhaben bewilligt hat, nun dafür das Geld zurückverlangt: „Die Bewilligung erfolgt als Gebietsförderung für die Gesamtmaßnahme ’Stadtumbaugebiet Ostrau‘. Das setzt sich aus einem Bündel von Aufwertungs- und Rückbaumaßnahmen zusammen. Dabei priorisiert die Gemeinde in eigener Verantwortung, für welche konkreten Einzelmaßnahmen die bewilligten Finanzhilfen eingesetzt werden.“

Die Bewilligung erfolgte also nicht konkret für den Rückbau der Schornsteinköpfe. „Das heißt, zum Zeitpunkt der Bewilligung hatte die SAB keine Kenntnis über die Einzelmaßnahmen, da die Gemeinde diese in eigener Verantwortung ausgewählt hat“, so Beate Bartsch. Die Prüfung der Einzelmaßnahmen erfolge erst im Rahmen der Auszahlungs- und Verwendungsnachweisprüfung.