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Bankräuber von Zabeltitz verurteilt

Der Tscheche Pavel S. muss elf Jahre ins Gefängnis. 2015 überfiel er mit zwei Komplizen drei Sparkassen in Sachsen, Brandenburg und Bayern.

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© Polizei

Von Jörg Richter

Weiden/Großenhain. Auch wenn damals in Zabeltitz nichts zu holen war, aber Banküberfall bleibt Banküberfall. Das haben die Richter am oberpfälzischen Landgericht Weiden genauso gesehen. Dort musste sich jetzt Pavel S. für mehrere bewaffnete Raubüberfälle verantworten, unter anderem für den am 17. Juni 2015 in Zabeltitz.

Der Tscheche und ein Landsmann waren an diesem Tag in die Sparkassenfiliale gestürmt, um Geld zu stehlen. Doch sie verließen sie ohne Beute. Denn wie sie verdutzt feststellen mussten, handelte es sich dabei um eine bargeldlose Beratungsstelle der Sparkasse Meißen, die an einen Frisörsalon angrenzt. Die Bande, zu der auch der Fahrer eines in Tschechien gestohlenen Audi  A 8 gehörte, ließen vier zu Tode erschreckte Frauen zurück. Eine von ihnen war damals schwanger.

Die Bankräuber fuhren am gleichen Tag weiter in Richtung Norden und überfielen eine Sparkasse im brandenburgischen Kolkwitz (Landkreis Spree-Neiße), wo sie 20 000 Euro erbeuteten. Zweieinhalb Monate später schlugen sie ein weiteres Mal in der Sparkasse Tännesberg (Bayern) zu. Kriminalisten aus diesen drei Bundesländern und aus Tschechien kamen dem Trio gemeinsam auf die Schliche.

Knapp drei Jahre später stand jetzt Pavel S. als Erster der drei Bankräuber wegen der bewaffneten Überfälle vor Gericht. An mehreren Verhandlungstagen wurden Zeugen befragt. Auch die vier Damen aus Zabeltitz waren extra nach Weiden gereist, um auszusagen. In der vergangenen Woche fällten die dortigen Richter das Urteil. Pavel S. muss elf Jahre ins Gefängnis. Ob der 37-Jährige seine Haftstrafe in Deutschland oder in seiner Heimat antritt, ist noch unklar. In Tschechien erwarten ihn wegen anderer Straftaten weitere sechs Jahre Haft. Frühestens mit 54 kommt Pavel S. also wieder auf freien Fuß. Vielleicht gelingt es ihm dann, seinem verkorksten Leben eine Wendung zu geben. Die Ursachen dafür sind in seiner Kindheit zu suchen. Als er zwei Jahre alt ist, trennen sich seine Eltern. Als Jugendlicher will er Fallschirmspringer werden, ist aber körperlich ungeeignet. Er tritt in die französische Fremdenlegion ein und nimmt an Kriegseinsätzen teil. In dieser Zeit verlässt ihn seine Freundin und nimmt die gemeinsame Tochter mit. Pavel S. beginnt Drogen zu konsumieren und Straftaten zu begehen.

Die Pistole, die er bei den Banküberfällen benutzte, hatte er nach eigenen Angaben selber unscharf gemacht, um niemanden zu verletzen. In ihr war eine Patrone verklemmt. Das nahmen ihn die Weidener Richter ab und blieben deshalb unter den 13 Jahren Haft, die der Staatsanwalt forderte. Doch der Argumentation des Verteidigers, Pavel S. sei während der Überfälle wegen des Drogenkonsums nicht voll schuldfähig gewesen, folgten die Richter nicht.

Bei der anderen Waffe seines Komplizen Oldrich Z. hat es sich um eine Reizgaspistole gehandelt. Auch er wird sich in Deutschland wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten müssen. Seine Auslieferung ist beantragt.