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Ausnahme für e.o.plauen - „Vater und Sohn“-Ampelmännchen im Vogtland

Im vogtländischen Plauen regeln künftig auch „Vater und Sohn“-Figuren als Ampelmännchen den Verkehr. Das ist bisher in Sachsen einmalig - die Genehmigung bleibt schwierig.

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© Katrin Mädler/dpa

Katrin Mädler

Plauen. Ab sofort ist etwas anders in Plauen: An zwei belebten Ampelkreuzungen, die ins Zentrum der Spitzenstadt führen, leuchten die beliebten „Vater und Sohn“-Figuren des Zeichners Erich Ohser auf. Statt des Ampelmännchens animieren sie Fußgänger, zu gehen oder stehenzubleiben - in Grün und Rot. „Das ist eine pfiffige Idee und ein schönes Alleinstellungsmerkmal“, freut sich Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer (FDP) beim Einsetzen der neuen Ampelscheiben am Donnerstag. Neben dem Vater-und-Sohn-Denkmal seien sie der zweite sichtbare Beweis, wie sehr die Stadt den Künstler Ohser ehre.

Damit ist Plauen die erste sächsische Kommune, die ein eigenes Wahrzeichen in ausgewählten Ampeln aufblinken lassen darf. Seit Januar 2017 lief der Antrag dafür, erklärt Rathaus-Sprecherin Silvia Weck. Auflagen mussten erfüllt, Entwürfe eingereicht und passende Kreuzungen gefunden werden. Die Bildgeschichten von „Vater und Sohn“ gehören zu den bekanntesten Arbeiten von Ohser, der 1903 in Plauen geboren wurde und 1944 in einem Berliner Gestapo-Gefängnis starb.

Laut dem sächsischen Verkehrsministerium in Dresden gibt es solche Ausnahmen bei Lichtzeichenanlagen, wie Ampeln juristisch korrekt heißen, nur sehr selten. „Verkehrszeichen müssen einheitlich und verkehrstechnisch sicher gestaltet sein, von den Vorgaben darf nicht willkürlich abgewichen werden“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Für die Plauener kam die erhoffte Genehmigung im vergangenen September, von Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) persönlich und für vorerst zwei Jahre.

Die Hoffnung anderer Kommunen auf ebenso eigene Wahrzeichen an der Ampel dämpft der Sprecher. Ausnahmen dürften nur das Landesamt für Straßenbau und Verkehr oder das Ministerium selbst erlassen, jeder Einzelfall werde geprüft. Im Lichtzeichen für Fußgänger muss laut Vorschrift bei Rot eine stehende und bei Grün eine schreitende Figur zu sehen sein.

Neben „Vater und Sohn“ gibt es noch „Ampelfrauen“ in Dresden und Meißen. In Mainz leuchten Mainzelmännchen, als Reverenz an Anton, Berti, Conni, Det, Edi und Fritzchen aus dem Werbefernsehen des ZDF. Ein Kasperl zeigt in Augsburg den Weg zum Domizil der „Puppenkiste“ und auch Karl Marx ist ein Ampelmännchen - in seiner Heimatstadt Trier. (dpa)