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Aufseher registrieren fast 500 Verstöße gegen Fischereirecht

Immer wieder gehen Angler unberechtigt auf die Jagd nach Fischen. Um das Schwarzangeln und die Fischwilderei zu bekämpfen, werden unter anderem Fischaufseher eingesetzt.

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Dresden. Im Kampf gegen Schwarzangler und Fischwilderer erhöht Sachsen die Zahl seiner Fischereiaufseher. Im Mai beginnt ein Lehrgang zur Ausbildung zum staatlich bestellten Fischereiaufseher, wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf Anfrage mitteilte. Dann soll die Zahl der ehrenamtlich tätigen Aufseher in Sachsen von heute 122 auf 150 steigen. Damit könnten an den sächsischen Gewässern wieder mehr Kontrollen stattfinden. Im vergangenen Jahr wurden bei mehr als 7 000 Kontrollen fast 500 Verstöße gegen das Fischereirecht registriert.

In mehr als 200 Fällen wurde daraufhin ein Bußgeldbescheid erlassen oder eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld ausgesprochen, wie das Landesamt weiter berichtete. 16 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben, weil Fischdiebstahl aus privaten oder Fischwilderei in öffentlichen Gewässern vorlag. Häufigste Verstöße waren das Angeln ohne Erlaubnis des Besitzers des Gewässers sowie Angeln ohne Fischereischein, das sogenannte Schwarzangeln.

In der Vergangenheit waren bis zu 200 Fischereiaufseher im Freistaat unterwegs. Sie führten zum Beispiel im Jahr 2010 mehr als 10 000 Kontrollen durch. Seither war die Zahl der Kontrollen rückläufig. Seit 1993, als die sächsische Fischereiaufsicht gesetzlich geregelt wurde, stellten die Kontrolleure fast 15 000 Verstöße gegen das Fischereirecht fest. Neben dem Schwarzangeln gehörten dazu auch das Angeln mit unzulässigen Fanggeräten oder die Verwendung mit unzulässigen Köderfischen. (dpa)