Merken

Aufregung um Privatknöllchen

Vor dem Weida-Center in Riesa verteilt ein Mann Bußgeldzettel. Vom städtischen Ordnungsamt kommt er jedoch nicht.

Teilen
Folgen
© privat

Von Britta Veltzke

Riesa. Das Parken vor dem Weida-Center in Riesa kann neuerdings teuer werden: Seit Anfang der Woche bekommen Fahrer einen Strafzettel, wenn sie ihr Auto verlassen, ohne zuvor die Parkuhr gestellt zu haben. Die 15 Euro teuren Knöllchen kommen allerdings nicht vom städtischen Ordnungsamt, sondern von einem Mitarbeiter einer sogenannten Parkraumüberwachungsfirma. Beauftragt wurde diese von der Hausverwaltung des Centers, der Firma Arcos Facility Management aus Weimar. Mitarbeiterin Suntje Rank erklärt die Gründe: „Das Grundstück und das Center sind Privateigentum.

Die Parkplätze sind ausschließlich für die Kunden da. Wir haben allerdings das Problem, dass die Flächen häufig von Fremdparkern und Anwohnern genutzt werden. Wir mussten also reagieren.“ Die Parkplätze, die dort zur Verfügung stehen, seien nicht ausreichend, wenn diese auch noch von Dauerparken genutzt würden. 65 an der Zahl sind es. „Daher haben wir im November Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass man dort nicht länger als drei Stunden parken darf. Das ist schon recht lang“, sagt Rank. Im Vorfeld sei ausführlich darauf hingewiesen worden. „Für die Kunden wurden sogar Gratis-Parkscheiben ausgelegt.“

Darf der Mann das Geld kassieren?

Der Parkraumüberwachungsdienst kontrolliert nun also, dass die Regel auch eingehalten wird. „Rechtlich ist das möglich, weil die Fläche Privateigentum ist und nicht etwa der Stadt gehört. Die Parkraumüberwachungsfirma finanziert sich über das Verteilen von Knöllchen. Wir verdienen daran gar nichts“, betont Suntje Rank von Arcos. „Uns wäre es auch lieber, wenn das ohne diese Maßnahme funktionieren würde.“ Wer bereits bezahlt habe, „aber nur kurz ein Brot geholt hat“, könne mithilfe des Kassenbons das Geld noch zurückbekommen, versichert die Mitarbeiterin der Hausverwaltung.

Binnen weniger Minuten war Freitagmittag eine lebhafte Diskussion im sozialen Netzwerk Facebook entbrannt, nach dem eine Nutzerin auf die Privatknöllchen aufmerksam gemacht hatte. Während einige Diskussionsteilnehmer Verständnis für das Vorgehen der Hausverwaltung gegen Dauerparker zeigten, fragten sich andere, ob eine private Firma überhaupt Strafzettel verteilen darf. „Das ist verboten, was der junge Mann da macht“, schreibt eine Nutzerin selbstsicher.

Verboten ist die Vorgehensweise laut Sebastian Lohse von der Riesaer Anwaltskanzlei BSKP aber nicht. Dem Juristen zufolge kann der Center-Betreiber die 15 Euro einsammeln – sofern eine ordentliche und für jeden erkennbare Ausschilderung aufgestellt wurde, die auf die Folgen des Verstoßes hinweist. „Das Ordnungsamt ist im Falle, dass es sich um private Flächen handelt, nicht zuständig“, stellt Lohse klar. Bezahlen müsse man das Geld vor Ort aber selbstverständlich nicht. „Der Betreiber kann auch niemandem am Wegfahren hindern. Das wäre Nötigung. Weigert sich jemand, dann müsste der Betreiber klageweise tätig werden. Das ist für ihn fast aussichtslos, da er dem konkreten Fahrer – nicht dem Halter, wie es auf öffentlichen Flächen ist – einen Verstoß nachweisen müsste“, erklärt der Riesaer Anwalt.