Merken

Organspende mit über 80?

Ein Brief von der Krankenkasse sorgt bei einer Bischofswerdaer Familie für Ärger. Dabei erfüllt die Kasse eine Pflicht.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Ingolf Reinsch

Bischofswerda. Guten Tag, Frau V., vielen Menschen fällt es nicht leicht, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.“ Mit diesen Worten beginnt ein Brief, den eine Bischofswerdaer Seniorin kürzlich von ihrer Krankenkasse, der AOK Plus, bekam. Was folgt, sind ein Hinweis auf eine Organspende und die Bitte, „sofern noch nicht vorhanden“, den beigefügten Organspendeausweis auszufüllen. Immerhin findet sich in dem Schreiben auch noch folgender Satz: „Es ist Ihre ganz persönliche Angelegenheit.“

Trotzdem sind, die fast 80-Jährige und ihr Mann, der schon über 80 Jahre alt ist, höchst verunsichert und empört. Mit den Worten, ob sie denn nun sterben solle, habe seine Mutter auf diesen Brief reagiert, schilderte der Sohn gegenüber der SZ. Und er fragt: Hat es denn wirklich noch Sinn, die Organe eines über 80-Jährigen einem anderen Menschen zu verpflanzen?

„Soll ich jetzt sterben?“

Die AOK Plus beruft sich auf ihre gesetzliche Pflicht, wonach sie jeden Versicherten aller zwei Jahre „unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand“ zum Thema Organspende informieren muss. Festgeschrieben wurde das im Transplantationsgesetz. Dieses Gesetz lege die Rahmenbedingungen fest, auf Grundlage welcher Kriterien die Krankenkasse die Organ- und Gewebespendekampagne durchzuführen habe, sagt Bernd Lemke vom Bereich Unternehmenskommunikation der AOK Plus.

Zu einer – vom Gesetzgeber nicht festgelegten – Altersobergrenze räumt er ein: „Grundsätzlich eignen sich bei jüngeren Verstorbenen mehr Organe zur Transplantation als bei älteren. Doch auch die funktionstüchtige Niere eines mit über 70 Jahren Verstorbenen kann einem Menschen wieder ein fast normales Leben ermöglichen.“

Die zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant hat ein spezielles Programm entwickelt, in dessen Rahmen Organe älterer Menschen an ältere Patienten der Warteliste vergeben werden. Für Gewebe, wie Augenhornhäute und Knochen, gibt es keine Altersgrenze, Sehnen und Bänder können bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden. Für eine Hautspende gilt eine Obergrenze von 75 Jahren. „Entscheidend für eine Organspende ist nicht, wie alt eine Person ist, sondern ihr allgemeiner Gesundheitszustand und der Zustand der Organe“, sagt Bernd Lemke. Um festzustellen, ob sich Organe für eine Übertragung eignen, werden vor der Entnahme – das Einverständnis des Verstorbenen vorausgesetzt – verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Trotz der vom Gesetzgeber beschlossenen Pflicht, die Versicherten aller zwei Jahre zu informieren, sehe man diese Aufgabe nicht als formalen Akt an, betont der Sprecher. „Die Bereitschaft zur Organspende ist immens wichtig. Ziel des Gesetzes ist es, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu fördern und die persönliche Einstellung zu dem Thema auf einem Organspendeausweis zu dokumentieren, egal ob man pro oder kontra Organspende eingestellt ist. Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein.“

Hilfe für die Angehörigen

Der Organspendeausweis soll im Endeffekt auch den Angehörigen die schwere Aufgabe abnehmen, im Fall der Fälle entscheiden zu müssen und dabei dem Wunsch des/der Verstorbenen zu entsprechen. Der Organspendeausweis sollte deshalb auch vollständig ausgefüllt immer bei sich getragen werden, damit Ihre Willensentscheidung für behandelnde Ärzte nachvollziehbar ist, rät Bernd Lemke. Dass der Brief bei der betreffenden Familie für Verstimmungen sorgte, bedauere die Krankenkasse und betont: Beabsichtigt war das nicht. „Wir finden aber, andersherum wäre es auch nicht richtig. Es wäre sicher falsch, ältere Menschen erst gar nicht auf ihre Organspendebereitschaft anzusprechen, obwohl sie dazu bereit und als Spender geeignet wären“, gibt Bernd Lemke zu bedenken.