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Arzt will Flüchtlinge nicht behandeln

Weil ein Mediziner aus dem vogtländischen Ellefeld die Behandlung von Ausländern und Flüchtlingen öffentlich abgelehnt haben soll, schaltet sich nun die Landesärztekammer ein.

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© dpa

Dresden/Ellefeld. Ein Arzt aus dem vogtländischen Ellefeld soll in der vergangenen Woche die Behandlung von Ausländern und Flüchtlingen öffentlich abgelehnt haben. „Uns liegt eine Beschwerde deswegen vor“, sagte der Sprecher der Landesärztekammer Sachsen, Knut Köhler, am Dienstag und bestätigte Medienberichte. Der Verband wolle das Gespräch mit dem Arzt suchen, um festzustellen, was sich zugetragen habe. Sollte sich der Fall bestätigen, sei das ein bisher einmaliger Vorgang. Eine solche Äußerung allein sei zwar moralisch verwerflich, könne aber nicht geahndet werden. Sollte ein Arzt im Notfall jedoch die Behandlung verweigern, mache er sich strafbar, hieß es.

Der Sprecher verwies darauf, dass Ärzte Patienten wegen Hautfarbe, Religion oder Staatsangehörigkeit nicht die Behandlung verweigern dürfen. Das verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und werde bestraft. Die Landesärztekammer könne Verstöße mit Rüge und einem Ordnungsgeld bis 2 500 Euro, das Berufsgericht Geldbußen bis zu 50 000 Euro verhängen. Bei unwürdigem Verhalten und Unzuverlässigkeit könne die Landesdirektion sogar die Approbation entziehen.

Ärzte könnten Patienten jedoch ablehnen, wenn ihre Praxis voll sei. Das treffe dann aber deutsche und ausländische Patienten gleichermaßen, hieß es. (dpa)