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Arzt muss Kündigung nach Zwist mit Krankenhausleitung akzeptieren

Nach einem Streit um mehr Ärzte und der teilweisen Schließung einer Abteilung muss ein Chefarzt im Klinikum Chemnitz seinen Rauswurf akzeptieren.

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Chemnitz. Nach einem Streit um mehr Ärzte und der teilweisen Schließung einer Abteilung muss ein Chefarzt im Klinikum Chemnitz seinen Rauswurf akzeptieren. Zwar erklärte das Arbeitsgericht Chemnitz in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die fristlose Kündigung des Mediziners von Ende Juni für unwirksam. Eine für Ende 2015 sicherheitshalber ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung muss er aber akzeptieren. Das Urteil (Az: 5 Ca 1548/14) ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mediziner habe durch die teilweise Schließung einer Abteilung Druck auf die Geschäftsführung des Krankenhauses aufbauen wollen, um seine dienstlichen Interessen durchzusetzen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Oeft in der Urteilsbegründung. „Dazu war er nicht berechtigt.“

Der 55-jährige Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin war laut seinem Anwalt bei der Geschäftsführung immer wieder vorstellig geworden und hatte mehr Ärzte für seinen Bereich gefordert - 32 statt der bisher 26 Stellen. Als die Forderung unerfüllt blieb, hatte er eine seiner Abteilungen teilweise geschlossen. Es sei um die Behandlung von schwerstkranken Kindern und Neugeborenen gegangen, sagte der Arzt vor Gericht. Die Vorgaben seien unter den Voraussetzungen nicht zu erfüllen gewesen.

Die Leitung des Chemnitzer Klinikums sieht sich durch das Urteil bestätigt. Das Krankenhaus müsse seine Mittel gleichmäßig und nach Bedarf verteilen, hieß es in einer Mitteilung der Geschäftsführung. (dpa)