Freitag, 16.11.2012
Angeklagte Ex-Zwangsprostituierte verhandlungsunfähig
Neues aus dem „Sachsensumpf“: Der vor einer Woche begonnene Prozess gegen zwei Frauen droht auch im zweiten Anlauf zu scheitern.
Dresden. Der Prozess gegen zwei einstige Zwangsprostituierte im Leipziger Minderjährigen-Bordell „Jasmin“ steht auf der Kippe. Das Amtsgericht Dresden hat am Freitag festgestellt, dass beide Angeklagten für die Dauer von vier Wochen verhandlungsunfähig sind, wie Verteidiger Christian Braun der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Damit ist eine erneute Aussetzung des Verfahrens wahrscheinlich. Zu den Gründen der Verhandlungsfähigkeit wurde nichts gesagt. Prozessbeobachter verweisen indes auf die bisherigen Vernehmungen von Zeugen, zu denen etwa der ehemalige Bordellbetreiber gehört hatte, und auf die als traumatisiert geltenden Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden mittlerweile 36-jährigen Frauen Verleumdung vor, weil sie in Vernehmungen 2008 zwei hochrangige sächsische Juristen auf Fotos als einstige Freier identifiziert haben wollen. Die Männer bestreiten solche Kontakte ins Rotlichtmilieu. Einer von beiden ist Nebenkläger. Der Fall gehörte zur „Sachsensumpf“-Affäre, die 2007 durch das Bekanntwerden eines Dossiers des sächsischen Verfassungsschutzes ausgelöst worden war.
Die Datensammlung legte den Verdacht nahe, dass auch Juristen in Netzwerke der Organisierten Kriminalität im Freistaat verstrickt gewesen sein sollen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen gegen die Verdächtigen auf, stellte sie nach kurzer Zeit aber unter Verweis auf mangelnde Belege und fragwürdige Methoden des Nachrichtendienstes wieder ein.
Weiter anhängig ist indes neben dem Verfahren gegen die Ex-Zwangsprostituierten der Berufungsprozess gegen zwei freie Journalisten aus Leipzig. Sie hatten 2008 über den Fall „Jasmin“ und die Vorwürfe der Frauen berichtet, die in den 90er Jahren gemeinsam mit anderen Mädchen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren in Leipzig zur Prostitution gezwungen worden waren.
Vor acht Monaten war ein erster Prozess gegen die beiden Frauen bereits nach eineinhalb Stunden unterbrochen und der Neubeginn für Herbst angekündigt worden. Für den zweiten Anlauf, der vor einer Woche begann, waren bis Mitte Dezember ursprünglich zwölf Verhandlungstage angesetzt worden, 30 Zeugen sollten vernommen werden. Falls die Frauen wieder für verhandlungsfähig erklärt werden sollten und es deshalb tatsächlich zum dritten Neubeginn kommt, kann dieser angesichts geltender Fristen nach derzeitigem Stand frühestens im März beginnen. (dpa)
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