Merken

Alkoholverkauf an Tankstellen bleibt erlaubt

Die Zahl der Unfälle nach dem Trinken steigt deutlich. Dennoch plant Sachsen keine neuen Einschränkungen.

Teilen
Folgen
NEU!
© dpa

Von Gunnar Saft

Dresden. Alkohol und Autofahren vertragen sich nicht. Dennoch trifft beides häufig völlig legal aufeinander – in den Verkaufsräumen von Tankstellen. Sachsens Landesregierung sieht dennoch keinen Handlungsbedarf für mögliche Einschränkungen des Warensortiments.

Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen zählt nach Auffassung des Verkehrsministeriums in Dresden zum sogenannten Reisebedarf. Das teilte jetzt Minister Martin Dulig (SPD) auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit. Zumindest für kleinere Mengen sei der dortige Alkoholverkauf durch das im Freistaat geltende Ladenöffnungsgesetz gedeckt. Eine konkrete Obergrenze nannte der Minister nicht. Von einer kleineren Menge sei in dem Zusammenhang immer dann auszugehen, wenn zu erwarten sei, dass das verkaufte Nahrungsmittel noch während der Reise konsumiert wird, was unter anderem von der Anzahl der Reisenden abhänge, heißt es in seinem Antwortschreiben.

Laut Dulig handelt es sich auch um keinen Rechtsverstoß, wenn Tankstellen alkoholische Getränke in der Nacht an ihre Kunden verkaufen. Untersagt sei lediglich, dass man in der allgemeinen Ladenschlusszeit zwischen 22 und sechs Uhr alkoholische Getränke an andere Personen als an Reisende abgibt oder Reisenden Alkohol „in nicht nur kleineren Mengen verkauft wird“. Auch hier nannte er keinen eindeutigen Grenzwert. Ein klares Verkaufsverbot gilt seinen Angaben zufolge in der Nacht lediglich für Tankstellen an Bundesautobahnen, die eine unmittelbare Zufahrt zur Autobahn haben. Hier verbiete das Bundesfernstraßengesetz zwischen Mitternacht und sieben Uhr jeglichen Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken.

Keine Angaben konnte der Minister dazu machen, wie viele Kontrollen es zur Einhaltung dieser Vorschriften in den vergangenen Jahren im Freistaat gegeben hat und welche Verstöße dabei festgestellt wurden. Dazu lägen der Staatsregierung keine statistischen Angaben vor, teilte er mit. Zuständig für die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes seien die Kommunen.

In Sachsen kam es im vorigen Jahr zu 1 794 Verkehrsunfällen, bei denen die Beteiligten unter Alkoholeinfluss standen. Die Zahl der dabei verunglückten Personen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 867 auf 936. Bei Verkehrskontrollen wurden zudem Tausende Fahrzeugführer festgestellt, die alkoholisiert unterwegs waren, ohne dass es zu einem Unfall kam. Mit 1 606 gab es dabei die meisten solcher Verstöße im Bereich der Polizeidirektion Dresden. Auf den Plätzen folgten die Polizeidirektionen Leipzig (1 078), Chemnitz (1 010), Görlitz (732) und Zwickau (719).