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AfD bringt Gesetzantrag zur direkten Demokratie ein

Die sächsische AfD will die Hürden für die Volksgesetzgebung im Freistaat senken. Neben einer Verringerung der Quoren für die verschiedenen Stufen der Gesetzgebung schlägt die AfD auch ein Referendum über bereits beschlossene Gesetze nach Schweizer Vorbild vor.

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Dresden. Die sächsische AfD will die Hürden für die Volksgesetzgebung senken und so die direkte Demokratie stärken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die AfD-Fraktion im Landtag am Donnerstag ein. Sachsen sollte bei diesem Thema eine Vorreiterrolle einnehmen, betonte Fraktionschefin Frauke Petry. Neben einer Verringerung der Quoren für die verschiedenen Stufen der Volksgesetzgebung schlägt die AfD auch ein Referendum über bereits beschlossene Gesetze nach Schweizer Vorbild vor.

Sachsens Verfassung bietet die Möglichkeit einer Volksgesetzgebung, zu der Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid gehören. Erste Stufe ist ein Volksantrag, für den mindestens 40 000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Der Landtag hat dann den Antrag innerhalb von sechs Monaten zu beraten. Verweigert er seine Zustimmung, können die Antragsteller über ein Volksbegehren einen Volksentscheid in Gang setzen. Für das Volksbegehren sind binnen eines halben Jahres mindestens 450 000 Unterschriften erforderlich.

Die AfD will absolute Zahlen durch Prozentzahlen ersetzen. Für den Volksantrag sollen ein Votum von 0,5 Prozent der Stimmberechtigten notwendig sein. Nach aktueller Bevölkerungszahl wären das etwa 17 000 Menschen. Für das Volksbegehren schlägt die AfD ein Quorum von 7 Prozent vor - dafür wären etwa 236 000 Unterschriften erforderlich. Die AfD macht geltend, dass es durch die aktuellen Quoren kaum Chancen für die Volksgesetzgebung gibt. (dpa)