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43-Jähriger wegen Auto-Brandstiftung zu Haftstrafe verurteilt

Als eine Serie von Autobränden im vergangenen Jahr in Chemnitz die Menschen beunruhigt, suchen die Ermittler lange vergebens nach dem Täter. Dann führten sie empfindliche Hundenasen auf eine Spur.

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Chemnitz.

Chemnitz (dpa/sn) - Wegen Brandstiftung in sechs Fällen hat das Landgericht Chemnitz einen 43-Jährigen zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann für die Brandserie von Anfang September bis Dezember 2013 in Chemnitz und Umgebung verantwortlich ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, die Verteidigung Freispruch gefordert. Überführt haben den Auto-Zündler Personenspürhunde.

Nach Auffassung von Richterin Simone Herberger hatte der Verurteilte Freude daran, dass die Suche nach dem Brandstifter lange vergeblich war. „Er hat sich sehr sicher gefühlt.“ Entscheidend sei der Einsatz sogenannter Mantrailer - speziellen Personenspürhunden - gewesen, die menschliche Spuren noch nach Monaten identifizieren können.

Die Ermittler hatten den nun Verurteilten wegen einer früheren Straftat technisch observiert. Er war 2004 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er von Juli 2002 bis Oktober 2003 an 699 Autos die Reifen zerstochen haben soll. Das Verbreitungsgebiet der Taten hätte sich „überlappt“, sagte Staatsanwalt Thomas Hinke. Außerdem sei es auch diesmal um Autos gegangen.

Spürhunde fanden den Weg

Als im Dezember 2013 nach einem Brand im Parkhaus des Chemnitzer Arbeitsamtes das Auto des Verdächtigen in Tatortnähe geortet worden war, konnten die Spürhunde dessen Fußweg nachverfolgen. Daraufhin wurden die Mantrailer auch auf anderen Tatorten auf Geruchsspuren des Mannes angesetzt. In sieben Fällen bis Anfang September 2013 konnte so nach Auffassung des Gerichts nachgewiesen werden, dass sich der Mann dort aufgehalten habe. Zudem wurden in dessen Auto Reste von Kohleanzünder gefunden, mit denen er die Brände gelegt haben soll.

Bei einer Serie von 20 Autobränden waren in Chemnitz und Umgebung im vergangenen Jahr mehr als 40 Autos beschädigt worden. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft zunächst in jenen sieben Fällen Anklage erhoben. Dabei waren 19 Autos im Wert von zusammen 370.000 Euro beschädigt worden. Hinzu kommen etwa 80.000 Euro wegen der Beschädigungen am Arbeitsamt-Parkhaus. Einer der Fälle war später wegen des nur noch geringen Einflusses auf die Strafe wieder fallen gelassen worden.

Verteidiger Kai-Uwe Stemmert kündigte Revision an. Er bezweifelt, dass beim Einsatz der Mantrailer die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Zudem könnten die aufgefundenen Spuren allenfalls beweisen, dass der Verurteilte am Tatort war - nicht aber, ob das zur Tatzeit geschah. „Die Spuren tragen kein Datum“, sagte er. (dpa)