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Lebenslang für Mord aus DDR-Zeit

Mehr als 30 Jahre nach dem Sexualmord an Heike Wunderlich im Vogtland ist ein 62-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Eine vorzeitige Entlassung des Mannes wird es nicht geben.

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© dpa

Martin Kloth und Claudia Drescher

Zwickau. Nachdem der Richter die Sitzung beendet hat, fallen sich Frank und Günther Wunderlich mit Tränen in den Augen in die Arme. Mehr als 30 Jahre nach dem brutalen Sexualmord an ihrer Schwester verhängte das Landgericht Zwickau am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Täter. Die Schwurgerichtskammer sah es nach 43 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Helmut S. am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich vergewaltigt und getötet hat. „Wir sind erleichtert. Wir hatten keine Zweifel daran, dass er das war“, sagt Frank Wunderlich.

Bei der Urteilsverkündung ging ein lautes Raunen durchs Publikum. Wegen der Brutalität der Tat stellte die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird eine vorzeitige Haftentlassung für den 62-jährigen Mann aus dem thüringischen Gera erschwert.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Verurteilt wurde der gebürtige Zwickauer nach dem zum Zeitpunkt der Tat geltenden DDR-Recht wegen der Möglichkeit einer geringeren Strafe. Danach sah der Paragraf 112 für Mord eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder lebenslänglich vor, nach dem heutigen Mordparagraf 211 ist ausschließlich eine lebenslange Haft möglich.

Dies sei eine juristische Zeitreise, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte die Prüfung einer Revision an.

„Die Gerechtigkeit hat einen langen Atem“, stellte Hartmann bei seiner Urteilsbegründung fest. Der Rechtsfrieden sei nur mit diesem Urteil herzustellen. Die Vergewaltigung bezeichnete er als drastisch, die Tötung werteten die Richter als Verdeckungsmord. Die Platzierung einer Ein-Mark-Münze in der Vagina als Abschlusshandlung nannte Hartmann eine Verhönung des Opfers und abscheulichen Umstand, der sich strafverschärfend ausgewirkt habe.

„Jetzt können wir der Mutter endlich sagen, die Strafe, die möglich war, kriegt er jetzt“, sagt Frank Wunderlich erleichtert. Mutter Annerose war aus gesundheitlichen Gründen an keinem Verhandlungstag anwesend, Vater Siegfried war im Verlauf des Prozesses verstorben.

Der Verurteilte folgte den fast einstündigen Ausführungen mit gesenktem Kopf und nickte vorübergehend sogar weg. Ihm wurde vom Richter dennoch attestiert, trotz seiner Einschränkungen durch einen 2012 erlittenen Schlaganfall vor Gericht seine Aufnahmefähigkeit unter Beweis gestellt zu haben. Nach Überzeugung der Kammer sei er daher kein bloßes, wehrloses Objekt der Strafverfolgung gewesen.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Spur 29.1.19 Kernpunkt des Indizienprozesses gewesen, die letztlich zur Verurteilung geführt hat. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich die DNA-Spur des gebürtigen Zwickauers. Diese war im Knoten des als Drosselwerkzeug benutzten BH des Opfers gefunden worden. Es gebe keinen Grund, den Indizienwert zu relativieren, betonte der Richter. Die Zweifel, die es in Bezug auf die Schuld des Angeklagten hätte geben können, habe der Richter aus der Welt geschafft, meint Frank Wunderlich.

Doch trotz des mehr als acht Monate dauernden Prozesses mit einer auch nach Auffassung der Verteidigung ausführlichen Beweisaufnahme konnten zahlreiche Fragen nicht geklärt werden. So bleibt offen, wie sich Täter und Opfer begegnet sind. Auch, warum Helmut S. als verurteilter Krimineller nicht in den 14 Komplexen möglicher Tatverdächtiger auftauchte, ist unklar. Chefermittler Enrico Petzold hatte zugegeben, dass der Frührentner nicht auf dem Radar der Kriminalisten und der Treffer in der DNA-Datenbank nur ein Zufall war. „Er war nicht auf dem Schirm“, so der Kriminalhauptkommissar.

Die Verteidiger hatten zudem moniert, dass die Tatortsicherung und die Lagerung der Beweise nach heutigen Maßstäben unprofessionell gewesen sei. So fehlten die Münze aus dem Opfer, es gebe keine Blutprobe von Heike Wunderlich und Filmaufnahmen vom Tatort seien nicht auffindbar gewesen. (dpa)