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24-Jähriger im Frohburg-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach einem gemeinsamen Discobesuch greift ein junger Mann eine 19-Jährige brutal an, vergewaltigt und tötet sie. Dafür geht der 24-Jährige nun für lange Zeit ins Gefängnis.

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Leipzig. Für den Mord an einer jungen Frau in Frohburg (Kreis Leipzig) hat das Landgericht Leipzig einen 24-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Es sprach den Mann am Freitag schuldig. Der 24-Jährige hatte im Prozess gestanden, die 19-Jährige nach einem gemeinsamen Discobesuch im Juni 2014 angegriffen, vergewaltigt und erdrosselt zu haben.

Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in bemerkenswert brutaler Weise ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf bei der Urteilsverkündung. Er habe die 19-Jährige nach dem Discobesuch in einem Auto so schwer angegriffen und im Gesicht verletzt, dass er schon zu diesem Zeitpunkt ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Anschließend habe er die bewusstlose Frau zu sich gefahren, vergewaltigt und erdrosselt.

Sexuelle Zurückweisung als Motiv

Als Motiv für die Tat nahm die Kammer die sexuellen Wünsche des Angeklagten an, die von der jungen Frau zurückgewiesen worden waren. Der 24-Jährige selbst hatte zu seinen Beweggründen geschwiegen und sich bei den Eltern des Opfers entschuldigt.

Wegen des brutalen Vorgehens hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen gewesen. Die Kammer folgte diesem Antrag jedoch nicht. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe unterhalb von lebenslang gefordert, was nach Ansicht des Gerichts ebenfalls nicht infrage kam. Der Anwalt des 24-Jährigen sagte nach dem Urteil, sein Mandant werde nicht in Revision gehen.

Der Angeklagte saß bei der Urteilsverkündung reglos und mit starrem Blick auf der Bank, auch als Richter Jagenlauf mit den Worten schloss: „Sie haben gesagt, Sie sind nicht das Monster, das diese Tat begangen hat, sondern ein anderer.“ Dieser Satz sei aus Sicht der Kammer falsch. „Sie haben diese Tat begangen. Sie sind ein Mörder und Sie werden mit dieser Schuld leben müssen.“ (dpa)