Merken

197 Sachsen bleiben spurlos verschwunden

Laut jüngster Polizeistatistik werden jedes Jahr rund 2.500 Personen vermisst. Die meisten tauchen schnell wieder auf - andere beschäftigen die Polizei seit Jahrzehnten.

Teilen
Folgen
NEU!
© dpa

Von Gunnar Saft

Dresden. Jeden Tag werden in Sachsen im Schnitt sieben Personen als vermisst gemeldet. Die meisten dieser Fälle kann die Polizei innerhalb von drei Wochen mit Erfolg lösen und den aktuellen Aufenthaltsort der Gesuchten feststellen. Etliche Vermisste bleiben dagegen allerdings spurlos verschwunden.

Nach aktuellen Angaben des Landeskriminalamtes Sachsen verzeichnete die Polizei im Freistaat zum 1.April dieses Jahres insgesamt 197 ungeklärte Vermisstenfälle. Darunter sind auch 33 Minderjährige. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Fällen, etwa dazu, wie lange die Betroffenen bereits vermisst werden, wurden nicht gemacht.

Der zurzeit älteste Vermisstenfall im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Polizei wird auf den 24. Oktober 1977 datiert. Dabei handelt es sich um die damals 21-jährige Marion Mitscherlich aus Pirna. Die junge Frau hatte einst spurlos ihren Arbeitsplatz verlassen. Ihr weiteres Schicksal ist bis heute nicht geklärt.

Die häufigsten Gründe für das zeitweilige Verschwinden von Jugendlichen seien vor allem Abenteuerlust sowie Probleme mit den Eltern, teilte das sächsische Innenministerium mit. Wenn Erwachsene verschwinden, hat das oftmals mit gesundheitlichen Problemen, Freitodabsichten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Ehestreitigkeiten oder Unglücksfällen zu tun. „Jeder Vermisstenfall ist individuell, aber allen gemeinsam ist die große Sorge bei den Angehörigen“, sagt Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU). „Die Polizei unternimmt das Mögliche, um schnell Klarheit zu schaffen.“

Auch Opfer von Kindesentziehungen gelten als „vermisst“

Nach Angaben des Ministeriums gibt es zudem beim Vermisstenstatus von Kindern eine wichtige Besonderheit. So gelten Minderjährige auch dann als vermisst, wenn sie Opfer einer Kindesentziehung geworden sind, ihr aktueller Aufenthaltsort im Ausland allerdings bekannt ist. Solche Fälle gibt es immer wieder, wenn Eltern sich um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten. Polizeiexperten gehen davon aus, dass es sich bei den seit längerer Zeit verschwundenen Kindern meist um solche Fälle handelt. Bestätigen lasse sich das aber nur nach der abschließenden Prüfung jedes Einzelfalls.

Generell gelte, wenn Kinder oder andere Personen vermisst werden, sollte stets sofort über den Notruf 110 oder mit einer Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle reagiert werden. Bleiben dann Nachfragen in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen erfolglos, wird eine bundesweite Fahndung ausgelöst.

Statistische Angaben zum Erfolg von Vermisstenfahndungen gibt es nicht. Kehrt die gesuchte Person zurück oder steht ihr Aufenthaltsort fest, wird die entsprechende Fahndungsausschreibung gelöscht.