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Mord oder Totschlag?

Mit einer Vielzahl von Hammerschlägen und Messerstichen wird ein Ehepaar in Leipzig getötet. Ihre zerstückelten Leichen finden Schwimmer wenig später in einem Badesee. Wie soll der Täter bestraft werden?

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Leipzig. Für eines der grausigsten Verbrechen in Sachsen soll der mutmaßliche Täter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Der 37-Jährige soll im Sommer 2016 in Leipzig ein tunesischen Ehepaar in dessen Wohnung mit zahlreichen Hammerschlägen und Messerstichen umgebracht haben. Die Leichen zerstückelte er und versenkte sie in einem Badesee. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Doppelmord und forderte am Freitag im Landgericht Leipzig lebenslange Haft für den Mann. Die Verteidigung bestritt Mordabsichten des Angeklagten.

Die 32 und 37 Jahre alten Opfer und der Beschuldigte kannten sich aus ihrem Heimatland Tunesien. Alle drei waren abgelehnte Asylbewerber. Der mutmaßliche Mörder arbeitete ebenso wie der getötete Mann schwarz auf Baustellen. In einem Geständnis im Prozess hatte der 37-Jährige über seinen Verteidiger erklären lassen, es habe Streit um ausstehenden Lohn gegeben. Dieser sei eskaliert und er habe wütend und verärgert den Mann und die Frau getötet. Danach habe er die Leichen zerstückelt, die Teile in einen Koffer und eine Tasche gepackt und mit dem Bus zu dem Badesee gefahren.

Die Staatsanwaltschaft hält diese Version teils für unglaubwürdig. Den Streit um Lohn habe es nicht gegeben. Vielmehr habe der vorbestrafte Angeklagte von Anfang an vorgehabt, das Paar zu töten. „Und zwar deshalb, weil er sich an ihnen bereichern wollte“, sagte Anklägerin Claudia Laube. Nach der Tat habe er „alles aus der Wohnung herausgeschleppt“, was er finden konnte, um die Beute zu verkaufen. „Die Tat ist außergewöhnlich brutal“, sagte Laube. Sie forderte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert.

Verteidiger Malte Heise sagte dagegen, das Geständnis seines Mandanten sei plausibel und stehe im Einklang mit der Spurenlage. Der 37-Jährige habe die Tatwerkzeuge - den Hammer und ein bis heute verschwundenes Messer - in der Wohnung gefunden. Das Ehepaar habe ihn beschimpft, beleidigt und bedroht. Das sei kein geplanter Mord gewesen. Der Angeklagte habe getötet, „weil er bis aufs Äußerste gereizt und bedroht wurde“.

Mord oder Totschlag - das Gericht will sein Urteil nächsten Donnerstag verkünden. (dpa)