Donnerstag, 03.01.2013
Dynamopflicht soll abgeschafft werden
Kaum ein Radfahrer kennt noch diese Pflicht: Ist das Rad schwerer als elf Kilo muss es einen Dynamo haben - wer auf Batterielampen setzt, muss mit Bußgeldern rechnen. Ob diese Regelung noch zeitgemäß ist, beschäftigt nun auch die Bundesregierung.
Nur noch wenige Fahrradlichter werden von Dynamos angetrieben. Daher soll die Beleuchtungs-Vorschrift geändert werden.
©dpa
Berlin
. Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland könnte bald fallen. Eine Expertengruppe evaluiere die „lichttechnischen Vorschriften“ in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Donnerstag. Deren bis zum Frühjahr vorliegende Empfehlungen müsse man aber abwarten. Das Entscheidende sei die Verkehrssicherheit. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht der „Saarbrücker Zeitung“.
Bisher ist eine feste Verbindung der Lichtmaschine mit dem Rad vorgeschrieben. Ist dies nicht der Fall, können Bußgelder von zehn Euro drohen. Nur an Rennrädern bis elf Kilogramm sind bisher auch batteriebetriebene Leuchten erlaubt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte die Dynamopflicht möglicherweise vom technischen Fortschritt überholt. „Immer häufiger werden Dynamos zudem abgetreten oder beschädigt“, sagte Sprecher Rüdiger Holecek der Deutschen Presse-Agentur. Bei einer Wahlfreiheit zwischen Dynamo oder Batterieleuchten müsse aber vorgeschrieben werden, dass Lampen eine ausreichende Lichtstärke haben. Zudem müsse klar geregelt werden, dass es eine Pflicht zur Beleuchtung gebe.
Ein Ende der Pflicht wäre auch ein Wirtschaftsfaktor, gerade mit Blick auf den Verkauf aufsteckbarer Leuchten, schließlich gibt es nach Schätzungen in Deutschland rund 70 Millionen Fahrräder. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärte, derzeit würden immer noch 80 Prozent der Räder mit Dynamo verkauft. Anders als bei Steckleuchten, deren Batterien der Strom ausgehen könne, sei beim Dynamo eine dauerhafte Lichtleistung gesichert.
„Die Dynamopflicht ist ja gerade 75 Jahre alt geworden“, sagte ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn der dpa. Sie sei aus Sicht seines Verbandes keineswegs überflüssig. „Wir könnten uns aber im Prinzip auch mit einer Wahlfreiheit anfreunden.“ Eine Dynamopflicht gebe es nirgendwo sonst in Europa. Sondern Radfahrer hätten die Wahl zwischen einem Dynamo oder batteriebetriebenen Lampen. Huhn erinnerte daran, dass schon 2006 ein Aus für die Pflicht bei Mountainbikes mit einem Gewicht bis zu 13 Kilogramm debattiert wurde. Er rechnet mit einer Teillösung, etwa einer Aufhebung der Pflicht für Mountainbikes und Elektroräder. (dpa)