Donnerstag, 22.11.2012

Deals im Internet klingen oft besser, als sie tatsächlich sind

Kunden kaufen gern verbilligte Produkte. Das kann einen Haken haben.

Von Anja Reumschüssel

Ein 186-teiliger Werkzeugkoffer für 99 statt 249 Euro oder die dreimonatige Mitgliedschaft im Fitnessklub für weniger als ein Drittel des Preises. Solche Angebote auf Rabatt-Webseiten sind verlockend. Doch Verbraucherschützer warnen vor „Deals“, die keine sind.

Das Prinzip bei Groupon, DailyDeal, DealTicket, Coupies und Co. ist einfach. Produkte oder Dienstleistungen werden zu einem günstigen Preis angeboten. Denn nur wenn genug Interessenten den „Kaufen“-Button klicken, kommt der „Deal“ zustande: Beim Kunden wird das Geld eingezogen, er erhält per E-Mail einen Gutschein, den er beim Anbieter einlösen kann.

„Doch Kunden kaufen einen Gutschein für ein verbilligtes Produkt“, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im Gegensatz zu Geschenkgutscheinen von Online-Shops oder Einkaufsketten verfallen Rabatt-Gutscheine nicht erst nach ein bis drei Jahren, sondern oft schon nach kurzer Zeit. „Ob das zulässig ist, dazu gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung“, sagt Karsten Bartels, Anwalt für Internet- und Datenschutzrecht.

Im Grunde haben Kunden von Rabatt-Dienstleistern die gleichen Rechte wie in jedem Online-Shop, betont Bartels. Auch dort gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. AGB-Klauseln, die gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen, seien unwirksam. „Manche Angebote haben aber Fußangeln, die die Einlösung des Gutscheins erschweren, aber trotzdem legal sind“, sagt Tryba. Dann kann der Gutschein für einen Sonntagsbrunch nur vor 10 Uhr eingelöst werden. Oder ein Fotoshooting wird zwar günstiger angeboten, ist aber auch schneller wieder vorbei. Bei Unklarheiten ist vor dem Kauf der direkte Kontakt zum Anbieter ratsam. Dessen Kontaktdaten sollten bei jedem Angebot angegeben sein.

Tryba rät, vor dem Kauf die Konditionen genau durchzulesen. „Wenn mit einer Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) geworben wird, sollten alle Alarmglocken losgehen“, sagt er. Denn an die halte sich sowieso kaum ein Händler.

Kostenlose Gutschein- oder Rabattcodes finden sich auch auf Seiten wie Gutscheinsammler.de, Gutschein-Arena.de oder Couponmonkey.de. Neben Suchmaschinen wie Guenstiger.de, Evendi.de, Idealo.de, Google Shopping, Geizhals.at, Preissuchmaschine.de oder Billiger.de lassen sich auch die Marktplätze von eBay oder Amazon durchsuchen. Auch Portale wie Marktjagd.de, MeinProspekt.de, kaufDA.de oder Einkaufaktuell.de mit lokalen Angeboten können einen Blick wert sein. (dpa)

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