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Haft für Hitlergruß bei Pegida-Demo

Ein 24-Jähriger hat bei einer Demonstration vor der Dresdner Synagoge im Mai den rechten Arm ausgestreckt. Dafür geht er jetzt ins Gefängnis.

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© ronaldbonss.com

Von Alexander Schneider

Richter Ullrich Stein hat es dem Angeklagten nicht leicht gemacht. „Wann war denn der Zweite Weltkrieg?“, wollte Stein etwa von dem 24-Jährigen wissen. „Ich glaube 1943 bis 1945“, antwortete der Mann, der sichtlich ins Schlingern geriet und immer leiser sprach. Auf die Frage, wie der Krieg begonnen hatte, kommt gar keine Antwort mehr. Er habe schon über das Thema gelesen, sagte der Mann, es ginge nur nicht so schnell bei ihm, er leide an einer Lese- und Rechtschreibschwäche.

Felix R. musste sich gestern am Amtsgericht Dresden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Er habe als Teilnehmer der Pegida-Demonstration Anfang Mai in der Nähe der Synagoge den Hitlergruß gezeigt. „Ich habe mich dazu hinreißen lassen“, sagte der Angeklagte. Er habe mit zwei Kumpels an dem „Abendspaziergang“ teilgenommen, mit ihnen eine Flasche Whiskey geleert, „so genau weiß ich das nicht mehr“. Sein Pech: Ein Polizist hat F. beim Grüßen gesehen und sofort aus dem Marsch geholt.

Felix R. hatte eine Förderschule besucht, ohne Abschluss, ist seitdem arbeitslos, alkohol- und drogensüchtig, mehrfach vorbestraft, Bewährungsbrecher. Sein Problem aus strafrechtlicher Sicht: Erst im November 2014 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und ebenfalls dem Zeigen des Hitlergrußes zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwältin sagte daher, eine erneute Bewährungsstrafe käme nun nicht mehr in Betracht. Mit dem Zeigen des Hitlergrußes habe F. die gesamte Demonstration als eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung in Verruf gebracht. Daher plädierte sie sogar auf sechs Monate Haft. Verteidiger Martin Wissmann dagegen hielt eine Bewährungsstrafe für ausreichend. F. sei auf einem guten Weg, wolle etwa zur Alkoholtherapie.

Richter Stein verurteilte den Angeklagten zu zwei Monaten Haft – ohne Bewährung. F. sei ein Mitläufer, der sich zu der Tat habe hinreißen lassen. Er riet dem Mann, sich auch mit den Inhalten auseinanderzusetzen, wenn er zu einer Demo geht. F. droht nun auch der Widerruf seiner früheren Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Verteidiger Wissmann kündigte an, das Urteil anzufechten.