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Zwei Denkmale, zweimal Ärger

Ein Haus ist saniert, das gegenüber verfällt. Mit beiden ist die Denkmalbehörde nicht zufrieden.

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© Arvid Müller

Von Peggy Zill

Coswig. Ein unter Denkmalschutz stehendes Haus würde Klaus Bachmann nicht noch einmal kaufen und sanieren. Zumindest aus heutiger Sicht. Vor zehn Jahren entschieden sich die Dresdner für den Kauf des Hauses an der Hauptstraße. Auch weil sie dachten, sie hätten im Vorfeld alles mit der Denkmalbehörde geklärt. Doch nachdem viel Geld in die Sanierung geflossen ist, gibt es Ärger.

Die Eigentümer der Hausnummer 38 hingegen haben viel Zeit und Geld in ihr Denkmal investiert.
Die Eigentümer der Hausnummer 38 hingegen haben viel Zeit und Geld in ihr Denkmal investiert. © Arvid Müller

„Wir haben damals bewusst nach einem alten Fachwerkhaus gesucht und uns auf die Herausforderung, so etwas wieder herzurichten, gefreut“, so Bachmann. Das Gebäude mit der Hausnummer 38 an der Coswiger Hauptstraße stand lange leer, war völlig abgewirtschaftet, aber durch den alten Keller interessant. Außer einem schönen alten Dachstuhl und einer freigelegten Holzdecke im Erdgeschoss habe es nichts Erhaltenswertes gegeben, was vor allem auf die Nutzung zu DDR-Zeiten zurückzuführen war.

Dass es durch den Denkmalschutz dennoch Auflagen geben wird, war Klaus Bachmann und Barbara Hahnel klar. Deshalb trafen sie sich vor dem Kauf mit dem zuständigen Gebietsreferenten des Landesamtes für Denkmalpflege und dem Makler, um die gewünschten Umbaumaßnahmen zu besprechen. Ein wichtiger Punkt: eine moderne und ökologische Heizung mit einer Solaranlage auf dem Dach. Um die Solarmodule optisch in das Erscheinungsbild einzubinden, sollte das Dach in Schiefer gedeckt werden.

Diese und einige andere Punkte wurden schriftlich festgehalten, um Planungssicherheit zu schaffen. „In der eineinhalb Jahre später zugestellten denkmalrechtlichen Zustimmung fehlten alle diese Festlegungen“, so Bachmann. Es wurde die Schiefereindeckung in Ziegeldeckung geändert. Bachmann reagierte jedoch nicht auf dieses Schreiben. Ein großer Fehler, wie sich später herausstellte.

Jahrelang hörten die Bauherren nichts von der Behörde. Das Haus wurde aufwendig restauriert. Sie tauschten das alte Fachwerk aus, bauten Gauben ins Dach, setzten neue Fenster und Türen ein. Obwohl noch nicht fertiggestellt, konnten sie 2013 endlich einziehen.

Da fiel dem Landratsamt plötzlich auf, dass es für die Solaranlage keine Genehmigung gibt. Ebenfalls beanstandet wurde die Dachterrasse auf der Südseite, obwohl eine Baugenehmigung vorliegt. Die Eigentümer wurden aufgefordert, für die Solaranlage einen Antrag nachzureichen - und erhielten eine Ablehnung. Die Solaranlage und der Balkon würden das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen, so die Denkmalbehörde. Und hätte Bachmann wenigstens Schiefer genommen, dann würden die nicht so auffallen, heißt es in einem Brief.

Als die Baugenehmigung beantragt wurde, sei es nicht um eine Solaranlage gegangen, so die Behörde auf SZ-Nachfrage. Der Verstoß sei erst bei einem Vororttermin 2013 aufgefallen. Die Anlage sei in Größe und Lage denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig. Bei rechtzeitiger Antragstellung wäre das der Familie vor Errichtung auch mitgeteilt worden. „Eine permanente Kontrolle laufender Baumaßnahmen ist weder personell machbar noch durch den Gesetzgeber vorgesehen“, erklären die Denkmalschützer, weshalb Bachmann so lange nichts von ihnen gehört hat. Die Absprachen, die vor dem Kauf des Hauses getätigt worden sind, würde keine Genehmigung darstellen. Die Behörde gehe davon aus, dass jedem Bürger das Prozedere bekannt ist.

Bachmann will Solaranlage und Balkon nicht zurückbauen und richtet sich schon auf einen Rechtsstreit ein. Im letzten Schreiben an das Landratsamt schlägt er vor, das Haus von der Denkmalliste zu streichen. Einzig der hintere Teil des Kellergewölbes ist aus seiner Sicht stadtgeschichtlich bedeutend. Das ist laut Denkmalbehörde aber nicht so einfach machbar. Die Denkmaleigenschaft bestehe unabhängig von den Wünschen des Eigentümers.

Die Streichung von der Denkmalliste würde es auch für den Besitzer des gegenüberliegenden Hauses leichter machen. Guido Nitzsche hat das Mohnsche Gut vor drei Jahren gekauft. Seitdem kann er sich nicht mit der Denkmalbehörde einigen. Der Zahnarzt würde das Haus gern abtragen und neu aufbauen, eine Praxis einrichten. Er könnte sich auch vorstellen, dass sich auf dem Grundstück weitere Ärzte niederlassen.

Als Nitzsche das Haus gekauft hat, sei es verputzt gewesen. Den Zustand konnte er damals also nicht einschätzen. „Das Haus hat kein Fundament. In den Balken sind Schädlinge“, so Nitzsche. Das haben ihm Experten bestätigt. Deshalb will er neu bauen, das Fachwerk aber zum Beispiel aufarbeiten lassen. Was die Behörde von ihm verlangt – die Sanierung – sei nicht finanzierbar, sagt er. Was Nitzsche plant, würde einen Umfang einnehmen, der die Denkmaleigenschaft aufheben würde, so die Denkmalbehörde.

Sollte es wirklich zu keiner Einigung kommen, gibt Nitzsche das Haus zurück. Denn als er es gekauft hat, hat er sich verpflichtet, es zu sanieren, sonst wird es wieder Eigentum der Stadt.

Die Probleme mit dem Mohnschen Gut können Klaus Bachmann und Barbara Hahnel nicht verstehen, aber aufgrund eigener Erfahrungen mit den jetzigen Verantwortlichen des Denkmalamtes durchaus nachvollziehen. „Diese Leute lassen lieber alles verfallen, als irgendwelche Kompromisse einzugehen.“