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Zwangsvollstreckung für Ruinen

Weil die Eigentümer nicht reagieren, greift die Stadt Sebnitz jetzt bei zwei Bröckelhäusern zum letzten Mittel.

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© Dirk Zschiedrich

Von Dirk Schulze

Sebnitz. Wenn alles gut geht, sind die Tage der Straßensperrung gezählt. Die Stadt Sebnitz beantragt jetzt die Zwangsvollstreckung des Bröckelhauses auf der Kreuzstraße 5. Das teilt das Rathaus mit. Von dem baufälligen Eckhaus geht seit über einem Jahr eine Gefahr für Fußgänger und Autofahrer aus. Ende Februar 2016 stürzten dort Ziegelteile von der Fassade. Die Kreuzstraße ist seitdem halbseitig gesperrt.

Die Eigentümer, die in London sitzen, reagieren seit Jahren nicht auf Behördenpost. Nach vergeblichen Versuchen der Kontaktaufnahme greife man nun mit der Zwangsversteigerung zum letzten Mittel, erklärt die Stadtverwaltung. Dies wird möglich, wenn größere offene Beträge aufgelaufen sind, beispielsweise an nicht gezahlten Grundsteuern oder Beiträgen für den Abwasseranschluss. Dann können die Gläubiger bis in das Grundstück hinein vollstrecken. Dass dies ein erster Schritt zur Lösung sein kann, zeigt das Beispiel des Mittelndorfer Gasthofs. Dort hatte der Abwasserzweckverband Bad Schandau in Abstimmung mit der Stadt Sebnitz die Zwangsvollstreckung initiiert. Sebnitz ersteigerte die Ruine und ließ sie abreißen.

Verfahren dauern lange

Neben dem Eckhaus an der Kreuzstraße beantragt die Stadt außerdem für die Hertigswalder Straße 11 die Zwangsvollstreckung. Bei dem ungenutzten Wohnhaus genau gegenüber einem anderen, seit Langem abgesperrten Bröckelhaus ist vor allem das baufällige Hintergebäude gefährlich. Es droht ins Nachbargrundstück zu stürzen. Die Nachbarn können einen Teil ihres Landes deshalb schon seit Längerem nicht nutzen. Mit den Eigentümern, die ebenfalls im Ausland leben, führt die Stadt derzeit noch Gespräche über einen regulären Verkauf. Dies gestalte sich aber schwierig, da es noch weitere Gläubiger gibt.

Bereits im März 2016 hat der Abwasserzweckverband Sebnitz die Zwangsversteigerung für das Gebäude am Forstweg 6 in Sebnitz, unterhalb des Urzeitparks, sowie in Ottendorf für ein Wohnhaus auf der Hauptstraße 12 beantragt. Die Verfahren bei Gericht laufen.

Für das Eckhaus Kreuzstraße 5 in Sebnitz wird sich der Gerichtsentscheid über die Zwangsvollstreckung wohl bis Mitte oder Ende 2018 hinziehen. Ob Sebnitz dann mitbietet, muss der Stadtrat entscheiden. Die Straße soll jedoch schon vorher wieder frei sein. Gemeinsam mit dem Landkreis arbeite die Stadt Sebnitz daran, dass die Straßensperrung bis Mitte 2017 aufgehoben wird, erklärt die Verwaltung.