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Züchter sorgt sich um unglückliche Hühner

Weil die Vogelgrippe um sich greift, müssen Geflügelhalter Vorsorge treffen. Den Lawalder Manuel Hänsel hat das seinen halben Bestand gekostet.

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© Thomas Eichler

Von Marcus Scholz

Wenn Manuel Hänsel in seinen Hühnerstall geht, dann ist dem Lawalder derzeit nicht zum Lachen zumute. Seit mittlerweile elf Jahren züchtet Hänsel Zwerghühner der Rasse „New Hampshire“, benannt nach dem gleichnamigen Bundesstaat in den Vereinigten Staaten. Über die Jahre hatte sich der junge Mann einen Bestand von 24 Hühnern und drei Hähnen aufgebaut. Heute gackern in Hänsels Stall nur noch halb so viele Tiere.

Schuld daran ist die Vogelgrippe. In Hänsels Fall allerdings nicht die Tierseuche an sich, sondern vielmehr die Forderungen, welche zum Schutz der Tiere von der Sächsischen Landesdirektion gestellt worden sind: Seit dem 14. November dürfen Geflügelhalter ihr Vieh ausschließlich nur noch in Ställen halten, müssen Schutzkleidung beim Gang in den Stall tragen, sich desinfizieren oder auch die gelegten Eier ihrer Tiere tagtäglich zählen und dokumentieren. Manuel Hänsel versucht sich so gut es geht, an die Auflagen zu halten. Er als Züchter habe damit wenige Probleme. Aus Sicht seiner Hühner sehe das aber anders aus, so der 26-Jährige. Obwohl der Erlass der Stallpflicht gerade einmal zwei Wochen her ist, hat Hänsel schon auffälliges Verhalten bei seinen Zwerghühnern festgestellt. „Sie sind unruhig, weil sie den ganzen Tag eingesperrt sind und keine Beschäftigung haben“, sagt er.

Das könne sogar so weit führen, dass sich die Tiere gegenseitig zu Tode hacken würden. Eigentlich sind Hänsels Hühner ganz anderes Terrain gewöhnt. Nämlich eine große Wiese mit vielen kleinen Holzverschlägen. Dort ist genug Platz für alle. Derzeit nicht und deswegen hat sich der Lawalder Züchter zu einem Schritt entschlossen, der ihm nicht leichtgefallen ist. „Um die Hühner artgerecht halten zu können, habe ich zwölf geschlachtet“, sagt Hänsel. Jetzt sei zwar die Kühltruhe seiner Familie randvoll, aber auch ein Teil der Zucht vernichtet. „Es ist schon schade“, sagt der Lawalder, der seit 2005 auch Mitglied bei den Laubaer Kleintierzüchtern ist. Der Verein hatte zuletzt Glück: Noch am Wochenende vor dem Erlass der Landesdirektion haben die Züchter ihre jährliche Rassekaninchen- und Rassegeflügelausstellung veranstaltet. Viele andere Vereine im Landkreis mussten ihre Tierschauen dagegen absagen.

Manuel Hänsel kritisiert, dass die Auflagen nicht ordentlich an alle Halter übermittelt worden sind. „Ich habe keine Informationen bekommen, sondern nur aus der Presse davon erfahren“, sagt er. Und das, obwohl der Lawalder offiziell beim Veterinäramt des Landkreises Görlitz als Züchter registriert ist und dort auch jährlich seinen Bestand angeben muss. Ralph Schönfelder, Amtsleiter vom Amt für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Landkreises, teilt zum Sachverhalt mit, dass unverzüglich nach Bekanntwerden der Schutzverordnung alle Städte und Gemeinden des Kreises informiert worden seien. „Mit der Bitte um zügige ortsübliche Bekanntmachung sowie die Aufnahme im örtlichen Internet“, so Schönfelder. Auf dem Lawalder Internetauftritt ist allerdings bis heute nichts zu finden. Damit ist die Gemeinde aber nicht allein. Auch der große Nachbar Löbau bietet keine Infos im Netz an. Dafür allerdings wie üblich an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, so Stadtsprecherin Eva Mentele. Rosenbach habe dagegen überhaupt keine Info vom Landkreis bekommen, teilt Bürgermeister Roland Höhne (CDU) mit. Notwendig wäre das aber allemal. Denn die Zahl der Geflügelhalter im Landkreis ist hoch. „Die Anzahl der Halter liegt bei circa 3 500, die Zahl der Tiere bei circa 500 000“, wie Ralph Schönfelder mitteilt.

Durch Hänsels Großschlachtung ist die Hühnerzahl in der Statistik um zwölf Tiere gesunken. Was Stallpflicht und andere Schutzauflagen noch mit sich bringen, könne er nur erahnen. „Ich denke, dass die Legeleistung meiner Hühner abnimmt“, sagt er. Nachbarn, an die der 26-Jährige früher noch das ein oder andere Ei verschenkt hat, gehen jetzt erst einmal leer aus. Die Zeiten der Eier von Manus’ glücklichen Hühnern seien vorbei, so Hänsel, der wegen der Auflagen mittlerweile seinen Eierertrag dokumentieren muss.

Wer sich nicht an den Erlass der Landesdirektion hält, könnte Ärger bekommen. Nichtbefolgen stelle eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tiergesundheitsgesetz dar, die in der Regel beginnend mit 500 Euro Bußgeld zu ahnden sei, so Amtsleiter Schönfelder. Ob bereits schwarze Schafe unter den Züchtern entdeckt wurden, wollte der Landkreis nicht sagen. Kontrolliert werde aber auf alle Fälle – stichprobenartig und anlassbezogen.