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Zu wenig Rauchmelder

Die Feuerwehrchef rät zum Nachrüsten in Haushalten. Die Volkssolidarität geht beim Betreuten Wohnen voran.

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© Norbert Millauer

Von Peter Redlich und Peter Anderson

Landkreis. Es ist gerade erst passiert: Der Brand im Betreuten Wohnen im Großenhainer Seniorenheim „Helene Schmieder“. Eine 68-jährige Rentnerin stirbt, als es in ihrer Wohnung brennt. Sie hat den Rauch im Schlaf nicht bemerkt. Ein Rauchmelder fehlte in dem Zimmer. Er ist auch nicht Vorschrift. Nur wenn es die Mieter selbst wollen, kann vom Vermieter ein solcher eingebaut werden.

In einer Großenhainer Seniorenwohnanlage fehlten die Rauchmelder, als vor wenigen Tagen ein Feuer ausbrach und eine Rentnerin starb.
In einer Großenhainer Seniorenwohnanlage fehlten die Rauchmelder, als vor wenigen Tagen ein Feuer ausbrach und eine Rentnerin starb. © Archiv/fischerpress

Seit Jahresbeginn gilt für Sachsen die Rauchmelderpflicht, allerdings nur in Neubauten und Häusern, die saniert werden. Zu wenig, sagen Kritiker. 95 Prozent der Wohnungen sind davon weiterhin ausgenommen.

Feine Unterschiede zur Ausrüstungspflicht

Der Leiter des Meißner Seniorenparks carpe diem Martin Lars Weber kennt die Hintergründe zum schwierigen Thema Rauchmelder im Betreuten Wohnen. Die Mieter blieben Mieter, auch wenn sie verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen würden, erläutert Weber. Deshalb dürften sie auch entscheiden, ob Rauchmelder in ihren Zimmern wachen oder nicht. Sollten allerdings Bedenken wegen der Sicherheit bestehen, weil etwa ein Mieter nicht mehr ganz berechenbar sei, dann gehe die Sicherheit aller vor. Es sei bisher immer gelungen, einvernehmlich eine sichere Lösung zu finden. Werde eine Wohnung neu bezogen, rüstet der Betreiber carpe diem grundsätzlich vorher die Zimmer mit Rauchmeldern aus. Die Kosten trage der Vermieter, so Martin Lars Weber.

Radebeuls Stadtwehrleiter Roland Fährmann kennt die Situation aus beinahe täglicher Erfahrung: „In Radebeul haben die wenigsten privaten Wohnungen einen Rauchmelder an der Decke. Es sollte in viel mehr Haushalten installiert sein.“ Er erinnert sich beispielsweise an einen verheerenden Brand, der von einem Elektroverteiler in einer Wohnung am Augustusweg ausging. „Mit Rauchmelder hätte den der Bewohner viel früher bemerkt, wir wären viel eher angerückt“, so Fährmann.

Immerhin, die öffentlichen Stadtgebäude sind jetzt fast alle mit den Warngeräten ausgerüstet oder werden noch nachgerüstet. Der Stadtwehrleiter nennt die umgebauten Rathäuser, das Sozialrathaus, das Standesamt und Ordnungsamt in der Alten Post, das Technische Rathaus. Im historischen Rathaus werden die Rauchmelder jetzt beim Umbau mit installiert. Die Bibliotheken haben welche. Das Pestalozzihaus des Lößnitzgymnasiums wird gerade ausgerüstet, die Schillerschule hat Rauchmelder. Allerdings, noch nicht alle Kindergärten sind damit versorgt.

Die Gesetze machen in Sachen Rauchmelder feine Unterschiede zur Ausrüstungspflicht in Sachsen. Während etwa für Seniorenheime die Pflicht längst besteht, wie es beispielsweise Meisop-Geschäftsführer Helmut List in Coswig bestätigt, sind betreute Wohnungen eben weiterhin ganz normal angemietete Wohnungen ohne Rauchmelderpflicht.

Helmut List: „Wir haben natürlich in unseren Heimen überall Rauchmelder. Und dies auch in weiteren Räumen nachgerüstet, wo das bisher nicht Pflicht ist – etwa Vorräume zu Wohnzimmern.“ In letzter Zeit habe zweimal ein Rauchmelder ausgelöst, weil in einer Küche zu qualmintensiv gekocht wurde. Immerhin, die Melder sind mit der Rettungsleitstelle gekoppelt. Bei Fehlalarm kann der Auslöser für die bei der Feuerwehr entstehenden Kosten eine Rechnung bekommen.

Fürsorgepflicht für Bewohner

Die jetzige gesetzliche Regelung geht Frank Stritzke, dem Geschäftsführer der in Radebeul ansässigen Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen, nicht weit genug. Sie ist in seinen Augen zu „aufgeweicht“. Er sagt: „Alle Träger haben eine Fürsorgepflicht für ihre Bewohner und sollten gezwungen werden, ihre Wohnungen im Betreuten Wohnen mit Rauchmeldern und Hausnotruf – als doppelte Absicherung – auszurüsten.“ Das könne man nicht den Mietern überlassen, weil viele an jedem Euro sparen.

Die VS Elbtalkreis-Meißen hat schon vor drei Jahren in ihren Häusern in Radebeul, Coswig, Meißen und Radeberg Funkrauchmelder installiert, für die die Bewohner fünf Euro im Monat in den Nebenkosten zahlen. „Aber was sind schon fünf Euro im Monat für ein Menschenleben?“, so Frank Stritzke. Allein im vergangenen Jahr seien durch die Ausstattung mit Rauchmeldern und Hausnotruf zwei Menschenleben in Anlagen der Volkssolidarität gerettet worden, einmal in Radebeul und einmal in Meißen.

Dennoch gibt es Kritik an der neuen Regelung. Die geplante Umsetzung sei halbherzig. Durch die Begrenzung auf Neubauten profitiert lediglich knapp ein Prozent der Haushalte von dem Gesetz. Die Rauchmelderpflicht solle auch auf bestehenden Wohnraum ausgeweitet werden. In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent ersticken an giftigen Gasen.