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Zu spätes Geständnis

Weil er „Mörder“ an die Wand einer Moschee schmierte, wurde ein Angeklagter zu 1 120 Euro Strafe verurteilt. Es war nicht seine erste Entgleisung.

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© dpa

Von Alexander Schneider

War das zum Schluss doch noch ein Geständnis? Um an dem knackigen Strafmaß jedoch noch etwas zu ändern, kam der Satz des Angeklagten zu spät. Erst als Strafrichter Markus Maier am Dienstagmorgen sein Urteil begründete und dabei betonte, dass es für den Angeklagten von Vorteil gewesen wäre, die Tat zu gestehen, platzte es plötzlich aus dem 40-jährigen Dresdner heraus: „Das wollte mein Anwalt nicht!“

In diesem Strafverfahren hatte der Angeklagte schlechte Karten. Die Beweislage war erdrückend. Eine Zeugin hatte den Mann beobachtet, als er im November 2015 „Mörder“ an das „Marwa El-Sherbini“-Kultur- und Begegnungszentrum in der Marschnerstraße schmierte. Im Juni erhielt er einen Strafbefehl über 800 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze). Der 40-Jährige legte Einspruch ein und fand sich am Freitag vor dem Amtsgericht Dresden wieder. Dort machte Richter Maier dem Angeklagten klar, dass Strafbefehlen eine sogenannte Geständnis-Fiktion zugrunde liegt. Das heißt, es werde stets strafmildernd berücksichtigt, wenn der Angeklagte den Vorwurf zugegeben habe.

Sein Verteidiger bezweifelte jedoch den Wert der Beweise und machte klar, dass sein Mandant mit der Tat nichts zu tun habe. Schon ein Polizist hatte ausgesagt, dass der Angeklagte von einer Zeugin beim Schmieren des 3,5 mal 1,1 Meter großen Schriftzugs beobachtet und wenig später von der Frau wiedererkannt worden war. Im Rucksack des Mannes fanden sie die Spraydose mit der schwarzen Farbe.

„Suchen Sie Körperkontakt?“

Der Prozess musste fortgesetzt werden, weil die Augenzeugin am Freitag nicht erschienen war. Bei der 29-Jährigen handelt es sich um eine couragierte Frau. Als sie nachts um 2 Uhr mit ihrem Hund unterwegs war, habe sie den Angeklagten sogar angesprochen. „Was machen Sie da?“, habe sie gefragt. „Er drehte sich um und ist weggerannt“, so die Zeugin. Sie habe ihn verfolgt und dabei die Polizei alarmiert. Nach wenigen Minuten wurde der Täter gestellt. Die Aussage der Frau wollte Anwalt Lorek am Dienstag nicht gelten lassen. Er stellte sich direkt vor die Zeugin und fragte, welche Jacke der Täter trug. „Suchen Sie jetzt auch noch Körperkontakt?“, fragte Richter Maier verdutzt. „Nein“, schimpfte Lorek zurück. „Die Zeugin soll zeigen, wie lang die Jacke war.“ Weitere Beweisanträge Loreks lehnte das Gericht aufgrund der klaren Aussage der 29-Jährigen ab.

Richter Maier verurteilte den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu 1 120 Euro (70 Tagessätze). Gegen ihn spreche, dass er erst im August 2015 wegen Beleidigung verurteilt worden war. Er hatte einen Ausländer als „Scheiß Moslem! Was machen Sie hier in meinem Land?“ beschimpft. Ein Geständnis wäre das Einzige gewesen, was er positiv für den Angeklagten hätte werten können, so Maier. Die auch als Moschee genutzten Räume gehören einem islamischen Verein. Er benannte sich nach Marwa El-Sherbini, die 2009 im Landgericht Dresden ermordet wurde, nachdem sie dort gegen den Täter ausgesagt hatte, der sie mit islamfeindlichen Beleidigungen überzogen hatte.