Freitag, 23.11.2012
Zu dichtes Auffahren wird teuer
Eine 31-jährige stand wegen Nötigung vor Gericht. Sie beteuerte ihre Unschuld. In vier Verhandlungen zog der Verteidiger alle Register.
Zu allen vier Verhandlungen erschien die Angeklagte Jeanette W.* mit ihrem Verteidiger im Gericht. Vorgeworfen wird ihr ein Verkehrsdelikt. Am 6. März 2012 soll sie mit ihrem VW Polo auf der Strecke von Schönberg nach Döbeln hinter einem anderen VW zu dicht aufgefahren sein. Mit Gesten machte sie der langsamfahrenden Frau klar, dass diese das Tempo beschleunigen sollte. In Gebersbach in Höhe der alten Gärtnerei überholte sie den VW der Klägerin und bremste ihn aus. Fast wäre es zu einem Unfall gekommen. Dann raste sie in ihrem Polo davon. Die Klägerin, die mit ihrer dreijährigen Tochter im Auto saß, zeigte Jeanette W. an. Sie hatte sich deren Gesicht, die Farbe und den Typ des Fahrzeugs sowie die Autonummer gemerkt.
Die Angeklagte bestreitet die Tat. Sie sei an besagtem Tag gar nicht über Gebersbach gefahren. „Jeden Dienstags und Donnerstag bringe ich meinen Hund zu meiner zukünftigen Schwiegermutter. Die wohnt in der Bahnhofstraße in Waldheim. An diesen Tagen fahre ich jedes Mal über Meinsberg nach Döbeln zur Arbeit.“ In der Zeugenvernehmung erkennt die Klägerin Jeanette W. als diejenige wieder, die sie bedrängte. Der Verteidiger bittet das Gericht, die Schwiegermutter zu hören. Diese bestätigt, dass Jeanette W. an beiden genannten Tagen den Hund zu ihr bringe. Die Angeklagte gibt an, dass sie in Schönberg einen VW Polo gesehen habe, der ein ähnliches Kennzeichen und eine ähnliche Farbe habe wie ihr Auto und den ebenfalls einer Frau fahre. Die könnte die Dränglerin gewesen sein.
Auch diese Frau wird geladen. Sie gibt an, am Tattag nicht über Gebersbach gefahren zu sein. Da die Klägerin nicht anwesend ist, vereinbart das Gericht einen weiteren Termin. Der Verteidiger macht auf die Kosten und auf die Belastung seiner Mandantin aufmerksam. „Sie ist dem Prozess nicht mehr gewachsen.“ Erneut beteuert er ihre Unschuld. Er bittet das Gericht gegen Auflage das Verfahren einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft ist dagegen.
In der vierten Verhandlung stellt die Klägerin eindeutig klar, dass Jeanette W. und nicht die erneut geladene Fahrerin die Dränglerin ist. Der Verteidiger macht darauf aufmerksam, dass seine Mandantin Brillenträgerin sei und zum Autofahren eine Brille trage. Doch an allen Verhandlungstagen trug Jeanette W. keine. „Die Dränglerin“, so die Klägerin, „hatte keine Brille auf. Sie kann Haftschalen getragen haben.“ Jeanette W. gibt zu, ab und zu Haftschalen zu benutzen.
Das Gericht stellt gegen eine Auflage von 600 Euro, zu zahlen an die Verkehrswacht Döbeln, das Verfahren ein.
(*Namen geändert.)