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Zschaitz auf der Suche nach Bauland

Die Gemeinde will Bauwillige unterstützen. Doch sie selbst hat nur noch zwei bis vier Plätze für Eigenheime zu bieten.

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© Symbolbild/SZ

Von Sylvia Jentzsch

Zschaitz-Ottewig. Jeden Monat fragen durchschnittlich zwei bis drei Leute bei Bürgermeister Immo Barkawitz (parteilos) nach Bauland in der Gemeinde Zschaitz-Ottewig nach. „Viele wollen gern hier ein Haus bauen oder kaufen. Die Lage zur B 169 und zur Autobahn ist günstig. Außerdem liegen wir sehr nah an der Großen Kreisstadt. Die hat einiges wie Theater oder Kino zu bieten. Außerdem sind wir eine familienfreundliche Gemeinde und es gibt ein reges Vereinsleben“, so der Bürgermeister.

Erst kürzlich sprachen Leute bei ihm vor. Sie wollten ein beziehbares Haus erwerben. „Ich konnte ihnen leider nicht helfen. Wir als Gemeinde haben keine Häuser mehr, die zum Verkauf stehen“, sagte der Gemeindechef. Auch beim Bauland sehe es nicht rosig aus. Der erst kürzlich entstandene Eigenheimstandort in Lüttewitz ist schon voll. In Zunschwitz gibt es je nach Größe des Grundstückes Bauplätze für zwei bis vier Eigenheime. „Es kommen immer wieder Interessenten, aber bisher wurde noch kein Kaufvertrag geschlossen“, so Barkawitz. Trotzdem wird an anderer Stelle in Zunschwitz wieder ein neues Eigenheim entstehen. Die Gemeinderäte gaben dafür am Montagabend zur Sitzung ihre Zustimmung.

„Mit dem gemeindeeigenen Bauland sind wir an unseren Grenzen. Es gibt aber im Gemeindegebiet sicher noch einige Grundstücke, auf denen ein Eigenheim entstehen könnte. Um den Bauwilligen zu helfen, etwas Passendes zu finden, und damit den Zuzug zu fördern, soll jetzt ein Baulandkatalog entstehen.

Das heißt, in der Verwaltung werden auch private Grundstücke erfasst, die zum Verkauf angeboten werden. Voraussetzung ist, dass sich die Eigentümer bei der gemeinde melden. „Es können auch Grundstücke sein, auf denen noch ein altes Haus steht, das abgerissen werden muss. Auch Häuser, die zum Verkauf stehen, können gemeldet werden“, so Barkawitz. Dazu soll es noch einmal einen Aufruf im Amtsblatt geben.

Bisher war es schwierig, eine Baugenehmigung zu erhalten, wenn das Grundstück im sogenannten Außenbereich lag. Um Baurecht zu erhalten, mussten die Bauwilligen Geld und Zeit investieren und die Gemeinde bürokratische Hürden nehmen. Das hat sich seit Mitte Mai geändert. Das Verfahren wurde vereinfacht. „Die mit der Baugesetzbuch-Novelle in Kraft getretene Neuregelung des Paragrafen 13b ermöglicht Städten und Gemeinden ein beschleunigtes Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau“, so der Pressesprecher des Landratsamtes André Kaiser. Danach können Gemeinden Bebauungspläne mit einer Grundfläche bis zu einem Hektar für Wohnnutzung in einem beschleunigten Verfahren aufstellen. „Die Grundstücke müssen jedoch an bebaute Ortsteile anschließen“, so Kaiser.

Die neue Regel ist bis Ende 2019 befristet. „Die Vorschrift ergänzt lediglich die bisherigen Regelungen des Baugesetzbuchs zum vereinfachten Bauen und stellt kein absolutes Novum dar“, sagte Kaiser.