Merken

Zittauerin muss wegen Polen-Böllern in den Jugendarrest

Das Gericht hat eine 21-Jährige verurteilt, die schon wegen Drogenkonsum und Diebstählen auffällig geworden ist.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Rolf Hill

Zittau. Eine 21-jährige Zittauerin hat sich vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten müssen, weil die Polizei in deren Wohnung im August vergangenen Jahres eine Reihe illegaler Pyrotechnik fand. Darunter war auch die Marke „La Bomba“, ein relativ kleiner Polen-Böller mit einer enormen Sprengkraft – was verheerende Auswirkungen haben kann.

Außerdem informierte Richter Holger Maaß, dass gegen die junge Frau eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliege, die man mit deren Einverständnis gleich mit diesem Verfahren verbinden könne. Da sie dem zustimmte, erging ein entsprechender Beschluss. Die zweiten Strafsache beinhaltete, dass bei einer früheren Kontrolle im Februar eine geringe Menge Marihuana in der Wohnung der Zittauerin gefunden werden konnte.

Die nicht zum ersten Mal vor dem hiesigen Amtsgericht stehende Frau räumte den Tatvorwurf aus der ersten Anklage ein. Sie habe diese Dinge alle auf dem Markt in Polen, unmittelbar hinter der Grenze, erworben. Außerdem bestätigte sie, dass ihr die Gefährlichkeit gerade der „ La Bomba„-Böller sehr wohl bewusst gewesen sei. Zur zweiten Anklage räumte sie zwar ein, dass das Marihuana zwar in der Wohnung gefunden wurde, aber sie die Drogen nur für einen Bekannten dort deponiert habe. Es sei also nicht ihr Eigentum gewesen. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt, das Verfahren in diesem Punkt einzustellen und stattdessen ein Ermittlungsverfahren gegen den von der Angeklagten genannten Besitzer einzuleiten. Auch dazu erging ein entsprechender Beschluss.

Aufschlussreich waren die Ausführungen der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Gudrun Scheibe. Daraus ging nämlich hervor, dass die 21-Jährige nach der Schule 2016 eine Lehre begonnen und diese dann abgebrochen hatte. Seither nahm sie keine weitere geregelte Arbeit auf, sondern bezog Hartz IV. Ihr Lebensinhalt bestand aus regelmäßigem Drogenkonsum – Crystal und Marihuana – den sie durch Diebstähle zu finanzieren suchte. Bereits zweimal verurteilt sie das Gericht aus diesem Grunde zur Ableistung von Arbeitsstunden. Zudem erhielt die Zittauerin die Auflage, sich einer Drogentherapie zu unterziehen. Beidem kam sie nur teilweise beziehungsweise gar nicht nach.

Für den Staatsanwalt war im ersten Punkt die Anklage völlig klar. Man müsse gut überlegen, ob es in diesem Falle noch möglich sei, nach dem Jugendstrafrecht zu urteilen, gab er zu bedenken, entschied sich aber schließlich doch dafür. Unter Einbeziehung der beiden noch offen stehenden Urteile beantragte er vier Wochen Jugendarrest. Dem schloss sich der Richter im Urteil an. Gleichzeitig erklärte er, wenn die Angeklagte gegen dieses noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einlegen werde, folge die Anordnung von vier Wochen Ungehorsamsarrest aufgrund der nicht geleisteten Arbeitsstunden.