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Zittauer Taxifahrer bezwingen Löbauer Finanzamt

Die Chauffeure haben für sich eine niedrigere Umsatzsteuer durchgesetzt. Der Sieg könnte in ganz Deutschland Schule machen.

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Von Thomas Mielke

Auf den Sieg haben Heiko Graf und andere Taxifahrer, die beiden Angestellten ihrer Genossenschaft und Mitarbeiter der Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung bei Pasta Fantastica in der Zittauer Frauenstraße vor wenigen Tagen angestoßen. „Wir haben schön gegessen und ein Glas Wein getrunken“, sagte der stellvertretende Vorstand der Zittauer Taxigenossenschaft.

Heiko Graf, stellvertretender Vorstand der Taxigenossenschaft Zittau, gehört zu den Fahrern, die sich gegen das Finanzamt in Löbau gewehrt – und gewonnen haben. Künftig müssen sie für Krankenkassenfahrten nur noch sieben statt wie bisher 19 Prozent abführ
Heiko Graf, stellvertretender Vorstand der Taxigenossenschaft Zittau, gehört zu den Fahrern, die sich gegen das Finanzamt in Löbau gewehrt – und gewonnen haben. Künftig müssen sie für Krankenkassenfahrten nur noch sieben statt wie bisher 19 Prozent abführ

Sie haben aus guten Grund gefeiert: Das Steuerbüro hatte den Taxifahrern 80.000 Euro erspart. Diese Summe wollte das Finanzamt Löbau haben. Es forderte von den 13 Genossenschaftlern für die Fahrten von Patienten zur Dialyse 19 Prozent Umsatzsteuer. „Das war für uns ein Ding der Unmöglichkeit“, sagte Genossenschaftsvorstand Gottfried Brendler. Die Krankenkassen zahlen für die Fahrten einen festen Preis. Die einzelnen Genossenschaftler erwarten davon den ihnen zustehenden Teil – abzüglich einer Umsatzsteuer von sieben Prozent. „Wir hätten die Taxiunternehmer nicht auszahlen können, wenn tatsächlich die Differenz von zwölf Prozent zu entrichten gewesen wäre“, sagte Brendler.

Die Fahrten zur Dialyse machen einen großen Teil des Umsatzes der Taxifahrer aus. Rund 14 Mal müsse ein Patient pro Monat zu einer Station mit den entsprechenden medizinischen Geräten gebracht werden, teilte Aylin Öngün aus Stuttgart auf SZ-Anfrage für Connex mit. Deshalb nahmen die Genossenschaftler die 19-Prozent-Forderung nicht einfach so hin und beauftragten die deutschlandweit tätige Steuerberatung mit der Durchsetzung ihrer Interessen – vor Gericht.

„Die Klage wurde am 12. September 2012 eingereicht“, so Frau Öngün. Am 16. Januar machte das Finanzgericht Leipzig in einer mündlichen Verhandlung laut Frau Ögün klar, dass es aufseiten der Fahrer steht und der Klage stattgeben würde. Daraufhin „teilte das Finanzamt mit, dass es unsere Auffassung, also die Versteuerung mit sieben statt mit 19 Prozent, anerkennt.“ Ein Urteil war nicht mehr nötig.

Nun macht Frau Ögüns Chef allen Taxifahrern Mut, sich so wie die Zittauer gegen die Finanzämter zu wehren. „Der Fall könnte in ganz Deutschland Schule machen“, sagte Connex-Geschäftsführer Detlef Bischoff. „Die Finanzämter sind durch die Verwaltungsauffassung und die Steuerrichtlinien gebunden und müssen somit die 19 Prozent abrechnen.“ Taxigenossenschaften bliebe nur der Klageweg – „allerdings mit guten Aussichten“.

Weder das Finanzamt Löbau noch das übergeordnete Landesamt für Steuern und Finanzen wollte sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis zu dem Fall äußern. Allerdings teilt Jan Günther vom Landesamt in Dresden unabhängig von dem Einzelfall die Sicht des Connex-Geschäftsführers zu den Vorgaben für Finanzämter: Sie müssen immer 19 Prozent Umsatzsteuer für Krankenkassenfahrten verlangen, wenn der Steuerzahler keine eigene Taxikonzession besitzt. Diese hat die Zittauer Genossenschaft tatsächlich nicht, dafür aber jedes einzelne ihrer Mitglieder.