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Zauneidechse behindert Bauarbeiten

Für die Reptilien müssen große Ausweichquartiere gebaut werden. Wann der Straßenbau beginnt, ist völlig unklar.

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Freiberg. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) war erfolgreich. Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Freiberg hat sich gelohnt. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat am Montag bekannt gegeben, dass es infolge der Klage eine Planänderung für den östlichen Abschnitt gibt.

Der Bauherr, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv), muss nun für Zauneidechsen und Schlingnattern vor Beginn des Baus größere Ausweichquartiere herrichten. Für diese gibt es genaue Vorgaben, um für die Tiere optimale Lebensräume zu schaffen, so Holm Felber, Sprecher der LDS. Sind die Bereiche fertig gestaltet, sollen sie beobachtet werden, um so im Falle von Fehlentwicklungen gegenzusteuern.

Nur mit einer Ausnahmegenehmigung darf überhaupt in dem Bereich gebaut werden, sagt Felber. Denn durch den Straßenbau sei nicht auszuschließen, dass, trotz aller Vorsicht, Tiere getötet werden.

Angepasst wurden im Zuge der Änderung auch die Schutzmaßnahmen für die Fledermäuse an den Brücken über das Münzbachtal sowie die Freiberger Mulde. Sie entsprechen nun wieder dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft.

Noch in diesem Monat werde die Neuerungen den Einwendern, den anerkannten Naturschutzverbänden sowie den Trägern öffentlicher Belange zugestellt. Zudem müssen sie in Freiberg und Bobritzsch-Hilbersdorf öffentlich ausgelegt werden. Geplanter Zeitraum dafür ist vom 6. bis 20. Juni. In dieser Zeit kann es erneut einem Einwand gegen die Änderung geben.

Hinzukommt, dass eine weitere Anpassung des Planfeststellungsbeschlusses, der schon am 24. Februar 2010 von der Landesdirektion Chemnitz erlassen wurde, noch aussteht. Diese bezieht sich auf den westlichen Teil der Umfahrung. Grund dafür sind Fledermäuse, die im Hospitalwald westlich der B101 leben. Auch diese Änderung ist eine Folge der Klage durch den BUND. Zurzeit arbeitet das Lasuv an der Änderung, erklärt Ingolf Ullrich von der LDS.

Doch nicht nur diese bürokratische Hürde gilt es noch zu bewältigen. Der BUND hat zudem gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichte Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Juli 2011 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion für rechtswidrig und damit nicht nachvollziehbar erklärt. Die Entscheidung über die Klage steht, so Holm Felber, derzeit noch aus. „Mit einem schnellen Baubeginn ist deshalb nicht zu rechnen.“

Das Lasuv plant um Freiberg eine Ortsumfahrung mit einer Länge von rund 13 Kilometern. Dabei werden 24 Brücken errichtet. Für den Bauherr ist der aktuelle Stand des Vorhabens nur eine Zwischenetappe. Wie sich die Änderung auf das gesamte Projekt auswirke, darüber könne derzeit nur spekuliert werden, so Sprecherin Isabel Siebert. (DA/mf)