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Wurde Christin fahrlässig getötet?

Monate nach dem Unfall auf der Wilsdruffer wird gegen einen Kia-Fahrer ermittelt. Anfangs sah die Polizei den Fall anders.

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Von Domokos Szabó

Freital. Den Unfalltod der Studentin Christine Menzel vor einem halben Jahr an der Wilsdruffer Straße in Freital hat möglicherweise der Fahrer eines Kia-Geländewagens verschuldet. Gegen ihn wird jetzt wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. „Der Anfangsverdacht ergibt sich aus zwei unfallanalytischen Gutachten“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, auf SZ-Anfrage. Die Gutachten wurden voneinander unabhängig von der Staatsanwaltschaft und von der Familie des Opfers in Auftrag gegeben.

Kia-Fahrer wird vernommen

Die junge Frau war an einem Abend Mitte November mit ihrem Renault Clio stadteinwärts unterwegs, als das Unglück passierte. In einer Rechtskurve, so ein erster Bericht der Polizei, schleuderte der Kleinwagen auf die Gegenfahrbahn und krachte mit der Fahrerseite in den Geländewagen. Christin sei sofort tot gewesen, hieß es.

Christins Vater, Hartmut Menzel, hat jedoch Zweifel an dieser Darstellung. Schon die Position des Clios nach dem Unfall habe etwas anderes vermuten lassen. Der Wagen stand 180 Grad gedreht auf der Stadteinwärts-Spur. Das kann sich Menzel nur damit erklären, dass der Stoß das Auto nicht direkt an der Fahrerseite traf.

Grundsätzlich sei das Auto mit einer so starken Wucht gegen die Bordsteinkante gestoßen worden, dass dort der Granit abgeplatzt ist. Dabei muss Christin mit dem Kopf gegen Fenster oder Karosserie geschlagen sein, glaubt der Vater – was zu einem tödlichen Schädel-Basis-Bruch führte.

Auch sei der Unfall nicht in der Friedhofskurve, sondern weiter unterhalb passiert, was gegen die Theorie spricht, der Wagen sei aus der Kurve getragen worden. Hartmut Menzel glaubt, der Unfall hat sich auf der Stadteinwärtsspur ereignet.

Was dazu in den Gutachten steht, erläuterte Oberstaatsanwalt Haase nicht. Er verwies auf die laufenden Ermittlungen. Dabei soll der Kia-Fahrer als Beschuldigter vernommen werden. Nach ersten Angaben der Polizei wurde der Mann damals schwer verletzt. Diese Formulierung wird in jedem Fall gebraucht, wenn jemand ins Krankenhaus gebracht wird. Doch so schwer dürften die Verletzungen des Unfallgegners von Christin nicht gewesen sein. Nach SZ-Informationen verließ er das Krankenhaus bereits am Tag nach der Karambolage.

Ende Juni wird entschieden

Oberstaatsanwalt Haase zufolge ist das Ergebnis der Ermittlungen vollkommen offen. Eine Anklage bzw. ein Strafbefehl seien ebenso möglich wie eine Einstellung des Verfahrens. Die Entscheidung dazu könnte aus heutiger Sicht Ende Juni fallen.

An der Unfallstelle erinnert seit Mitte November ein kleines Kreuz an die TU-Studentin, die mit 19 Jahren aus dem Leben gerissen wurde. Blumen und Kerzen zeugen davon, wie sehr Familie und Freunde Christin vermissen.